Drei größere Änderungen in 2012 für Versicherungsprodukte wie Rentenversicherungen, Riester Renten, Rürup Renten, BU-Versicherungen, PKV

Im Jahr 2012 ändern sich aufgrund Gesetzlicher Bestimmungen und Entscheidungen durch den  drei wesentliche Bestandteile in Versicherungstarifen. Diese Änderungen entnehmen Sie bitte wie folgt:

Senkung des Rechnungszinses bei Versicherungen

Das Bundesfinanzministerium hat eine Absenkung des Rechnungszinses von aktuell 2,25 % auf 1,75 % zum 01.01.2012 beschlossen.
Wie sich diese Rechnungszinssenkung auf das garantierte Kapital in einer Versicherung auswirkt, können Sie mit Hilfe des Onlinerechners unsers Maklerpools Fondsfinanz ermitteln.

Erhöhung des Mindestalters bei Rentenversicherungen

Das Mindestalter für vom Staat begünstigte Altersvorsorge wie z. B. die Riester Rente oder Rürup Rente wird ab dem 1. Januar 2012 von aktuell 60 Jahren auf dann 62 Jahre angehoben. Dies führt bei einer Kapitalauszahlung von Altersvorsorgeverträgen mit 60 Jahren zu steuerlichen Nachteilen! Berechnen Sie Ihre individuelle Situation  – Onlinerechner

Einführung von Unisex-Tarifen


Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Versicherungen spätestens ab dem 21.12.2012 einheitliche Tarife für Männer und Frauen, sogenannte Unisex-Tarife,  anbieten müssen. Dies führt dazu, dass Männer zukünftig wesentlich niedrigere Renten erhalten als bei aktuellen Tarifen. Berechnen Sie Ihre individuelle Situation  – Onlinerechner

Onlinerechner

Die genauen Auswirkungen für Ihre persönliche Situation können Sie mit dem Vergleichsreichner durchführen. Dies ist ein Service unseres Maklerpools „Fondsfinanz“ mit dem wir zusammen arbeiten. Nutzen Sie das Berechnungstool und starten Sie gleich Ihre individuelle Berechnung.

 

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