ZahnversicherungMittlerweile ist fast jedem bekannt, und schon ziemlich viele mussten selbst miterleben, dass die GKV-Leistungen gerade im Zahnbereich massiv geschrumpft wurden. Heutzutage werden lediglich noch Regelleistungen von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, was nur noch eine Grundversorgung im Zahnersatzbereich darstellt.

Für einen Befund erhalten Sie entsprechend einen Festkostenzuschuß, welcher für ausreichenden und zweckmäßigen Zahnersatz dient. Luxusausführungen wie Implantate, Inlays etc. können dadurch von der GKV nicht erstattet bzw. übernommen werden. Je nach Bonusstufe erhalten Sie in der GKV einen Festkostenzuschuss zwischen 50% und 65%. Ein nahtlos geführtes Bonusheft ist dafür jedoch zwingend notwendig. Wünschen Sie dennoch eine Implantatversorgung, erhalten Sie Ihren Festkostenzuschuss für die Regelversorgung (z. B. eine Prothese). Die Differenzkosten zwischen Prothese und Implantat tragen Sie dann selbst. Kosten von mehreren Tausend Euro kommen bei 2-3 Implantaten schnell zusammen.

Mit einer Zahnzusatzversicherung gegen einen monatlichen Beitrag werden die Rechnungskosten bis 90% von der Privaten Krankenzusatzversicherung übernommen, so dass Sie auf eine Eigenbeteiligung bei hochwertigem Zahnersatz auf ca. 10-20% kommen würden. Wir haben Ihnen drei Tarife und Testsieger zur Auswahl zusammengestellt. Weitere sehr gute Tarife stehen uns zur Auswahl. Unter anderem Janitos, Barmenia, Allianz, Deutscher Ring u.v.m..

Leistungsvergleich

Leistungsvergleich Allianz Zahn Best + Zahn Fit Central vitaZ1
Hanse-Merkur EZ+EZT+EZP
Zahnbehandlung Ja, 100% fürWurzelbehandlung, Komposit- oder Kunststofffüllungen, Fissurenversiegelung, professionelle Zahnreinigung Ja, 45 % ohneAnrechnung einer GKV-Vorleistung-Ja, 90 % unter Anrechnung einer GKV Vorleistung Ja, 100 % bei GKV Vorleistung für Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion, bei Fissurenversiegelung und bei Komposit- und Kunststofffüllungen.
Prothesen, Implantate, Brücken, Kronen Ja, mitversichert mit 90% des Rechnungsbetrags inkl. GKV-Vorleistung Ja, mitversichert mit 45% des Rechnungsbetrags ohneGKV-Vorleistung-Ja, mitversichert mit 90 % des Rechnungsbetrags inkl. GKV Vorleistung Ja, mitversichert mit 90% des Rechnungsbetrags inkl. GKV-Vorleistung
Inlays Ja, mitversichert mit 90% des Rechnungsbetrags inkl. GKV-Vorleistung Ja, mitversichert mit 45% des Rechnungsbetrags ohne GKV-Vorleistung-Ja, mitversichert mit 90 % des Rechnungsbetrags inkl. GKV Vorleistung Ja, mitversichert mit 90% des Rechnungsbetrags inkl. GKV-Vorleistung
Knochenaufbau bei Implantaten Ja Ja Ja
Kieferorthopädie Ja. Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Kieferorthopädie
(bis Vollendung 21. LJ) sind nach
GKV-VL zu 90% des Restbetrages, ohne GKV-Vorleistung
zu 90% des RB, erstattungsfähig.
Nein Nein
Professionelle Zahnreinigung
Ja, bis max. 50 Euro pro Versicherungsjahr
Ja, 90% des Rechnungsbetrags, max. 200 Euro auf 2 aufeindanderfolgende Kalenderjahre Ja, bis max. 50 Euro pro Kalenderjahr
Summenbegrenzung / Zahnersatz Kieferorthopädie max. 2000 Euro je VersicherungsfallDie Zahnleistung ist begrenzt auf:500 EUR im 1. Versicherungsjahr1.000 EUR im 1.-2. VJ1.500 EUR im 1.-3. VJ2.000 EUR im 1.-4. VJ-Keine Summenbegrenzung bei Unfall. Die Zahnbehandlung ist begrenzt auf:1.000 EUR im 1. Kalenderjahr2.000 EUR 1.-2. KJ3.000 EUR 1.-3. KJ4.000 EUR 1.-4. KJ5.000 EUR 1.-5. KJ-Keine Summenbegrenzung bei Unfall. Die Zahnleistung ist begrenzt auf:420 EUR im 1. VJ840 EUR im 1.-2. VJ1.260 EUR im 1.-3. VJ1.680 EUR im 1.-4. VJ-Keine Summenbegrenzung bei Unfall.
Verzicht Heil- und Kostenplan ja, es wird darauf verzichtet, wird jedoch immer emfohlen. ja, es wird darauf verzichtet, wird jedoch immer emfohlen. ja, es wird darauf verzichtet, wird jedoch immer emfohlen.
Verzicht allgemeine Wartezeit nein nein nein
Mindestvertragsdauer Die Mindestvertragsdauer beträgt 2
Versicherungsjahre. Das Versicherungsjahr
entspricht dem Kalenderjahr.
Das erste Versicherungsjahr
endet am 31.12. des Beginnjahres.
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet zum 31.12. des Beginnjahres. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2
Versicherungsjahre. Das Versicherungsjahr
entspricht dem Kalenderjahr.
Das erste Versicherungsjahr
endet am 31.12. des Beginnjahres.
Annahmebedingungen für fehlende Zähne Zuschlag 4 EUR je fehlender, nicht ersetzter Zahn, maximal 3 fehlende Zähne Zuschlag 5 EUR je fehlender, nicht ersetzter Zahn, maximal 3 fehlende Zähne Zuschlag 3 EUR je fehlender, nicht ersetzter Zahn, maximal 3 fehlende Zähne
Bildung von Altersrückstellungen im Tarif ja nein nein
Verzicht auf ordenliches Kündigungsrecht ja ja ja
Leistung über die Regelhöchstsätze (2,3 fach) hinaus ja ja ja
Leistung über die Höchstsätze (3,5 fach) hinaus nein ja, mit wirksamer Honorarvereinbarung auch darüber hinaus nein
Leistungen für Funktionsanalyse, Funktionstherapie, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen und Knochenaufbau Ja. Zusätzlich erstattungsfähig sind funktionsanalytische
und funktionstherapeutische Leistungen, Aufbissbehelfe
und Schienen, sowie Fissurenversiegelung
(bis 21. LJ) mit aushärtenden Kunststoffen.Verbleibende Aufwendungen für Füllungen, Parodontalbehandlungen
sind nach GKV-VL erstattungsfähig.
Wurzelbehandlungen sind nur ohne
GKV-VL erstattungsfähig.
Ja. Mitversichert sind funktionsanalytische und funktionstherapeuthische Maßnahmen.Augmentative Leistungen (Knochenaufbau) bei Implantaten sind mitversichert. Ja. Der Tarif leistet für die Eingliederung von Aufbissbehelfen
und Schienen und funktionsanalytische
und funktionstherapeutische Leistungen.Ja. Kunststoff- und Kompositfüllungen, sowie Fissurenversiegelung
sind erstattungsfähig.

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Die Top-Zahnzusatz-Tarife: Arag Z100, CSS.flexi Zahnbehandlung + CSS.flexi Zahnersatz To, R+V Premium + ZV

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