Berufsunfähigkeitsversicherung

Wieder einmal können wir Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, die mit nur 3 Gesundheitsfragen zu bekommen ist.

Die Gesundheitsfragen sind:

 

  • Sind Sie zurzeit berufsunfähig oder nicht voll arbeitsfähig oder waren Sie in den letzten 2 Kalenderjahren oder im laufenden Jahr in einem Kalenderjahr zusammengerechnet länger als 15 Arbeitstage arbeitsunfähig erkrankt oder befanden Sie sich in diesem Zeitraum in einer medizinischen Behandlung wegen Herzerkrankungen, Bluthochdruck, Nieren-, Zucker- oder Lebererkrankungen, Erkrankungen der Gelenke oder der Wirbelsäule, psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder Nerven- oder Gehirnerkrankungen?
  • Besteht bei Ihnen als Folge einer Erkrankung, Behinderung oder eines Unfalls ein anerkannter Invaliditätsgrad oder wurden innerhalb der letzten 5 Jahre Anträge auf Lebens- oder Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherungen zu erschwerten Bedingungen angenommen (z.B. Zuschläge, Leistungsausschlüsse), zurückgestellt oder abgelehnt?
  • Wurde bei Ihnen ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, eine HIV-Infektion (positiver HIV-Test) oder eine Krebserkrankung festgestellt oder nehmen Sie täglich Medikamente ein?

Sofern Sie oben genannten Gesundheitsfragen verneinen können, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung problemlos möglich. Andernfalls ist mit Ausschlüssen oder Beitragszuschlägen zu rechnen. Mit berücksichtigt werden sollten die besonderen Bedingungen. Abgeschlossen werden kann die BU zu diesen Konditionen nämlich nur für die Berufsgruppen 1++ bis 2+ sowie eine maximale BU Rente von 1.000 Euro pro Monat. Welche Berufsgruppe Sie besitzen, können Sie anhand folgendem Formular bei uns  erfragen.

Nocheinmal zusammengefasst:

Unser Angebot für Sie

  • Monatliche BU-Rente bis zu 1.000 €
  • Einschluss einer Dynamik bis 2 % progressiv möglich
  • Premium BU-Schutz
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen – auch bei dauerhaftem Ausscheiden
  • Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Beitragserhöhungsmöglichkeit des § 163 VVG
  • Keine Beitragserhöhung bei Berufswechsel
  • Keine vorvertragliche Anzeigepflicht zwischen Antragsstellung und Versicherungsbeginn
  • Kein Leistungsausschluss bei Verkehrsdelikten
  • Stundung oder Teilstundung der Beiträge für bis zu 24 Monate – zinslos bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung

Aktion gültig für Antragseingänge bis 31.10.2013