Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine durchaus sehr wichtige Versicherung zum geringen Preis. Jeder der ins Ausland fährt sollte sich vorher über eine Auslandsreisekrankenversicherung informieren und abschließen. Natürlich ist der beste Urlaub immer ohne Krankheit und Unfällen. Aber was ist, wenn doch etwas passiert? Im Ausland ist das Erkrankungsrisiko meistens höher als zu Hause in den eigenen vier Wänden. (Verkeimtes Leitungswasser, Verkeimte Lebensmittel im Hotel, giftige Tierchen, Insektenstiche, Infektionen etc.). Im Ausland gelten Sie als Selbstzahler und sind somit häufig Privatpatient. Klar, dass dann oftmals kräftig zugelangt wird. Die Gesetzliche Krankenversicherung reicht dann meistens nicht mehr aus. Eine hoher Kostenanteil bleibt an Ihnen selber hängen. Ein Krankenrücktransport aus dem Ausland ist in der GKV überhaupt nicht versichert.
Selbst als Privatpatient macht es oftmals Sinn sich zusätzlich mit einer Auslandsreisekrankenversicherung zu versichern. Sei es um sich die Rückerstattungen in manchen Tarifen zu sichern oder auch um eine sinnvolle Ergänzung, wenn z. B. im Privaten Tarif keine 100 % übernommen werden oder der Krankenrücktransport garnicht abgesichert ist.
Ein Vorschlag und sehr guter Tarif ist die Barmenia Krankenzusatzversicherung. Die Leistungen finden Sie in Folge aufgeschlüsselt.
Die Barmenia zahlt…
…bei Krankheit im Ausland
Leistungen
Höhe
Details Dauer
ambulante Heilbehandlung
100 %
der Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung solange, bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person angetreten werden kann, wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen bis zum Ende des Versicherungsschutzes nicht möglich ist.
stationäre Heilbehandlung
100 %
der Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung
Arznei- und Verbandmittel
100 %
Krankenhaustagegeld
30,00 EUR
täglich bei stationärer Krankenhausbehandlung wahlweise an Stelle der Kostenerstattung

15,00 EUR
(bzw. 30 EUR)

bei stationärem Krankenhausaufenthalt
Für Kinder (bis 14 Jahren) bei stationärer Krankenhausbehandlung das doppelte Krankenhaustagegeld (30,00 EUR), wenn ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus mitaufgenommen wird
Rettungsflug im Ambulanzflugzeug
100 %
der zusätzlichen Kosten bei lebensgefährdenden Erkrankungen
sonstiger Rücktransport
100 %
der zusätzlichen Kosten für einen sonstigen medizinisch notwendigen Rücktransport oder die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen jeweils bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse.
…in der Bundesrepublik Deutschland
Leistungen
Höhe
Details
Krankenhaustagegeld
30 EUR
täglich bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist.
Transportkosten
bis 600 EUR
für die Verlegung in ein Krankenhaus am ständigen Wohnsitz
Überführungskosten
bis 600 EUR
für die Überführung eines Verstorbenen an seinen Wohnsitz

 

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