Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende

Sie ist wichtiger denn je. Und gerade Auszubildende mit 16, 17 oder 18 Jahren denken über die Private Berufsunfähigkeitsversicherung wohl am wenigsten nach. Zudem auch noch der Preis im Verhältnis zur Ausbildungsvergütung recht teuer erscheint. Doch gerade jetzt sollten sich Auszubildende für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden. Nur wer sagt es ihnen? Die Eltern sind in diesem Alter noch für Ihre Kinder verantwortlich und müssen bewusst Ihre Kinder auf diese Gefahren hinweisen. Den wer kann sich ein Leben ohne Einkommen leisten? Und Berufsunfähigkeit, die Gefahr nie wieder arbeiten zu können trägt jeder täglich mit sich rum.

Die Beiträge einer BU-Versicherung sind oftmals sehr günstig aufgrund des jungen Eintrittsalters in die Versicherung als Lehrling und auch als Student. Krankheiten und Allergien sind in jungen Jahren oft nicht bekannt oder gar vorhanden, so dass ein BU Schutz ohne Ausschlüsse von Krankheiten zu sehr günstigen Monatsbeiträgen abgeschlossen werden kann. Das oberste Ziel ist immer möglichst gesund und ohne Ausschlusskriterien in eine BU Versicherung zu gelangen. Durch Krankheit vorbelastete Menschen, haben oftmals garnicht mehr die Möglichkeit von einer BU Versicherung genommen zu werden und gehen leer aus. Man ist naturgemäß Gefahren ausgesetzt die täglich im Verkehr, beim Hobby oder auch durch Krankheiten auf uns lauern. Nur was passiert wenn ich berufsunfähig werde?

Was passiert bei Berufsunfähigkeit?

Zunächst ist man erst einmal krank geschrieben. Dann zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen das Gehalt oder die Ausbildungsvergütung weiter. Nach diesen 6 Wochen tritt die Gesetztliche Krankenversicherung ein und zahlt das Krankengeld, welches einen noch über Wasser hält. Das Krankengeld ist dann aber schon in abgespeckter Form zu sehen. Nämlich nur noch ca. 70 % des Nettogehalts. Nach spätestens 1,5 Jahren Krankheit wird man Sie dann als berufsunfähig oder in der gesetzlichen Rentenversicherung auf erwerbsunfähig einstufen, sofern Sie wirklich und immer noch nicht in der Lage sind Ihren Beruf oder darüber hinaus irgendeine andere Tätigkeit auszuüben. Natürlich ist der Begriff mit „irgendeiner anderen Tätigkeit“ weit definiert. Anders ausgedrückt könnte man auch sagen, „es wird sich schon noch etwas finden, was Sie an Tätigkeit ausüben können“. Ob Sie dann noch das gleiche Einkommen dadurch erzielen oder nicht, zählt nicht. Ob Sie dadurch Ihre Familie später über Wasser halten können – zählt nicht. Ob Ihnen diese „irgendeine Tätigkeit“ Spass machen wird – zählt nicht. Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zudem zwischen einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente (irgendeiner Tätigkeit kann noch maximal 3 – 6 Stunden am Tag nachgegangen werden) und einer halben Erwerbsunfähigkeitsrente (irgendeiner Tätigkeit kann noch maximal 0 – 3 Stunden am Tag nachgegangen werden). Entsprechend hoch, bzw. niedrig fallen dann die Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung aus.

Warum schon in der Ausbildungszeit BU versichern?

Viele meiner Kunden meinen immer wieder. „Das reicht doch später noch…“ Da sage ich ganz klar nein. Es kann jeden Tag etwas passieren und vor allem kann jeden Tag etwas eintreten an Unfällen oder Krankheiten, die nicht unmittelbar zur BU führen oder gleich sehr schlimm sind, Sie selbst jedoch von Seiten der Versicherung bei Antragsstellung, zu einem späteren Zeitpunkt, als „zu krank und als hohes Risiko“ angesehen werden und Sie keinen Versicherungsschutz mehr erhalten. Und wenn dann erst in 10 Jahren eine Berufunfähigkeit eintritt fehlt Ihnen genau dieser wichtige Schutz. Die Situation hat sich natürlich geändert. Sie sind nicht mehr jung und nur auf sich selbst gestellt. Sie sind bereits Elternteil und Ehepartner und müssen für Ihre Familie sorgen. Und genau dafür ist eine Private BU Versicherung gut und sehr sinnvoll. Abgesehen davon sind Sie von einer allgemeinen Wartezeit betroffen. Diese beträgt 5 Jahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Von diesen 5 letzten Jahren müssen mindestens 3 Jahre Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung bezahlt worden sein um überhaupt erst einmal Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu haben. D. h. die gesamte Ausbildungszeit ist nicht mit einer gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente abgesichert. Das selbe trifft auch auf Studenten zu. Eine richtige Berufsunfähigkeitsversicherung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für nach 1961 geborene Personen nicht mehr.

Welche Azubi BU´s gibt es?

Die Swiss Life Versicherung im Beispiel hat eine sehr gute Azubi BU. Als Azubi können Sie dort 1.000 Euro Berufsunfähigkeit absichern. Die Beiträge sind gestaffelt. Sie zahlen in den ersten Jahren deutlich weniger an Beitrag. Es wird ein günstiger Startbeitrag bezahlt der ca. 65 % des normalen Beitrags ausmacht. Dabei gibt es sogar eine Verlängerungsoption von bis zu 6 Monaten! Erst nach Ablauf der Startphase welche zwischen 3 – 5 Jahre wählbar ist, zahlen Sie den vollen Beitrag bei von Anfang an gleich bleibenden BU Leistungen.

Folgende Grafik soll Ihnen das noch einmal verdeutlichen:

Die Kosten der BU für Auszubildende bei der Swiss Life halten sich mit 19,74 Euro / Monat für einen kaufmännischen Azubi in Grenzen. Eine Höherversicherung nach Ausbildungsende besteht. Man spricht hier von Nachversicherungsgarantien zu besonderen Ereignissen. Die Nachversicherungsgarantie beträgt 100 %. D. h. ein Auszubildender kann nach Ausbildungsende innerhalb von 6 Monaten die BU auf z. B. 2.000 Euro (100 %) erhöhen ohne dass erneut Gesundheitsfragen anfallen.

Die Pluspunkte bei der Swiss Life Azubi BU

  1. Günstiger SBU Start-Beitrag bei vollem Versicherungsschutz von Anfang an
  2. Flexible Auswahl der Jahre für die SBU-Startphase
  3. Garantierte Erhöhung der BU-Rente im Leistungsfall
  4. Nachversicherungsgarantie grundsätzlich inklusive: Erhöhung der BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung (z. B. Heirat, Karriere)
  5. Beitragsreduzierung durch Wechsel in einen risikoärmeren Beruf möglich
  6. Keine Erhöhung des Bruttobeitrags während der gesamten Laufzeit, auch nicht bei Wechsel in einen risikoreicheren Beruf
  7. BU-Rente bis 1.000 Euro für Studenten und Azubis
  8. Keine Nachmeldung bei Berufseinstieg oder -wechsel
  9. Verzicht auf abstrakte Verweisung
  10. Weltweiter Versicherungsschutz

Flyer, Broschüre Swiss Life Azubi BU

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