Beitragsstabilität und Angleichung der Beiträge an den Schadenaufwand

Seit 2006 bietet die CSS Versicherung AG in Vaduz, als Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe, gesetzlich Versicherten in Deutschland Krankenzusatzversicherungen zu einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis mit hohem Innovationsgrad. So werden alle Tarife ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und zeichnen sich durch den in der Zusatzversicherung einzigartigen Schadenfreiheitsrabatt aus.

Dies bestätigt auch der neue Test von Zahnzusatzversicherungen in der aktuellen “FOCUS-MONEY”. Der Tarif CSS.flexi schafft es mit den Bausteinen Zahnbehandlung und Zahnersatz top auf Rang 1 unter den Frauentarifen und Rang 2 unter den Männertarifen.

Um Stabilität im Unternehmen und den Tarifen zu gewährleisten, werden jährlich die kalkulierten Ausgaben mit den tatsächlichen Leistungszahlungen in den einzelnen Tarifen abgeglichen und die Ergebnisse durch einen unabhängigen Treuhänder nach deutschem Standard genehmigt.

Beitragsstabilität bei CSS in einer Vielzahl Tarife seit Tarifeinführung

Folgende Tarifgrundbeiträge sind seit der Tarifeinführung weiterhin stabil:

  • CSS.clinic
  • CSS.clinic2
  • CSS.flexi Gesundheit plus
  • CSS.flexi Heilpraktiker
  • CSS.flexi Zahnersatz basis
  • CSS.maxi
  • CSS.mini

Anpassung der Beiträge in den Tarifbausteinen CSS.flexi Zahnbehandlung und CSS.flexi Zahnersatz top

In den Tarifbausteinen CSS.flexi Zahnbehandlung und CSS.flexi Zahnersatz top kommt es in 2012 zu einer Erhöhung des Tarifgrundbeitrages. Die Höhe Entnehmen Sie bitte anhand ein paar Beispielen anbei.

Alter Baustein und Angleichung in Euro für Männer und FrauenCSS.flexi Zahnbehandlung Baustein und Angleichung in Euro für Männer und FrauenCSS.flexi Zahnersatz top
15 – 25 Ø 0,97 € monatlich Ø 0,34 € monatlich
26 – 35 Ø 0,92 € monatlich Ø 0,38 € monatlich
36 – 45 Ø 0,92 € monatlich Ø 1,04 € monatlich

 

Die für den Bestand ab dem 01.01.2012 gültigen Tarifgrundbeiträge dieser beiden Bausteine können Sie hier downloaden.

Gründe für die Anpassung der Beiträge in den beiden Tarifbausteinen

Nachdem in der privaten Krankenversicherung und somit auch in der privaten Ergänzungsverscherung keine Budgetierung stattfindet und die Leistungszusage über die gesamte Vertragsdauer gesetzlich garantiert ist, ergibt sich aus der Teuerung im Gesundheitswesen und der Inanspruchnahme der Versicherten das Erfordernis, die Beiträge jährlich mit den Leistungsausgaben zu vergleichen. Sobald nun die Ausgaben als Folge der Inanspruchnahme nicht nur vorübergehend höher oder niedriger als die Beitragseinnahmen sind, ist der Versicherer zu einer Anpassung verpflichtet.Durch den bewussten Verzicht auf das Einfrieren des Leistungsniveaus innerhalb der Tarife bei deren Markteinführung (durch beispielsweise ein Preis-/Leistungsverzeichnis) und die garantierte Therapiefreiheit soll erreicht werden, dass die anspruchsberechtigten Versicherten der CSS stets unmittelbar an medizinischen Innovationen teilhaben können.Die ethische Grundhaltung der gesamten privaten Krankenversicherungswirtschaft ist es, alle Versicherten am medizinischen Fortschritt teilhaben zu lassen, um nachhaltig durch effektiven und effizienten Einsatz der Versicherungsbeiträge die Lebensqualität zu erhöhen.Die Erhöhung der Lebensqualität hat jedoch ihre Grenzen darin, wenn die Leistungen aus nicht medizinisch Notwendigen Gründen in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grunde wird eine jede Abrechnung auf den berechtigten Anspruch und die korrekte Erstellung geprüft um Beitragsanpassungen im Sinne der Versicherten zu mildern.

Informationen zum Kündigungsrecht aufgrund der altersbedingten Beitragsanpassung bzw. der kostenbedingten Beitragsanpassung

Aufgrund der Beitragsanpassung hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht für den Vertragsteil der betroffenen versicherten Person bis zum 31.12.2011. Das außerordentliche Kündigungsrecht kann erst nach dem Erhalt des neuen Versicherungsscheins ausgeübt werden.Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der altersbedingten Beitragsanpassung besteht bis zum 29.02.2012, wenn sich der Tarifgrundbeitrag für den Vertragsteil der versicherten Person erhöht.Im Falle einer fristgerechten Kündigung würde der entsprechende Vertragsteil zum 01.01.2012 enden.
 

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