BU und Rechtsschutz? Macht das Sinn?

Ja, wie ich meine. Denn nicht selten kommt es zu Unklarheiten, wenn die Versicherungsgesellschaft ein Antrag auf Berufsunfähigkeit prüft. Es werden viele BU-Anträge genehmigt und die Versicherungsgesellschaften kommen Ihrer Pflicht auch nach. Dennoch ist es die Pflicht einer Versicherung den Antrag genau zu prüfen um nicht ausgenutzt zu werden. Schlussendlich ist versuchter Versicherungsbetrug an der Tagesordnung vieler Versicherungen. Zudem erwarte ich als ehrlicher Beitragszahler, dass die Versicherung ordnungsgemäß prüft und versucht die Beiträge stabil zu halten.

Es kann unter Umständen zu ungeklärten Fragen kommen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gleich bezahlt, da sie sich nach Ihren Bedingungen nicht in der Pflicht sieht. Es mag sein, dass es Versicherungsgesellschaften gibt, die mehr oder weniger prinzipiell erst einmal alles an Anträgen auf Berufsunfähigkeit ablehnen, an was ich aber weniger glaube.

Kurz um… Es ist sinnvoll eine Private Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Grundsätzlich ist die Private Rechtsschutzversicherung schon fast eine Pflichtversicherung wie BU und Haftpflicht auch. In Zeiten wie heute, gerät man auch als ehrlicher und nicht streitsuchender Bürger schnell mal in eine Gerichtsverhandlung.

Zudem ist eine Rechtsschutzversicherung im Privat-, Beruf-, Miet- und Verkehrsrechtsschutz durchaus bezahlbar. Zwischen 150,- und 250,- Euro Jahresbeitrag oder um die 18 Euro pro Monat kann man sich und seine Familie schützen.

Zurück zur eigentlichen Frage… Man sollte sich eine weitere Frage stellen wie:

„Ist es sinnvoll eine Rechtsschutzversicherung vor der Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?“

Sehen wir hierzu einen Auszug aus den Bedingungen von z. B. der Auxilia Rechtsschutzversicherung.

§ 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz

(1)  Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutz­falles
a) im Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß § 2 a) von dem Schadenereignis an, das dem Anspruch zugrunde liegt;
b) im Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gemäß § 2 l) von dem Ereignis an, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicher­ten Person zur Folge hat;
c) in Betreuungsverfahren gemäß § 2 m) mit der Betreuungsan­ordnung gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversi­cherte Person;
d) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, in dem der Versi­cherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechts­pflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll.

Ergebnis:

Der Verstoß kann z.B. die Nichtzahlung der vereinbarten Rente/Leistung sein. Wird jedoch z.B. die Zahlung abgelehnt, weil der Versicherungsnehmer bei Antragsstellung z.B. falsche Gesundheitsabgaben gemacht haben soll, ist der Verstoß = Schadentag = der Tag des Abschlusses des Vertrages. Dann wäre dieser beispielhafte Fall nicht gedeckt, wenn der Vertrag zu diesem Zeitpunkt weniger als 5 Jahre bei der der Auxilia Versicherung bestand.

Vgl. § 4 in den Bedingungen der Auxilia Rechtsschutzversicherung

Ist ein Rechtsschutzfall vor Beginn des Versicherungsschutzes (§ 7) oder während der drei Monate nach Versicherungsbeginn (§ 4 Abs. 1 – Wartezeit) eingetreten, wird Versicherungsschutz gewährt, wenn das betroffene Risiko zu dem Zeitpunkt, an dem der Versiche­rungsnehmer Kenntnis vom Rechtsschutzfall oder von den diesen Rechtsschutzfall auslösenden Umständen erlangt, seit mindestens fünf Jahren bei der AUXILIA versichert ist.

Die Bedingungen der Auxilia Rechtsschutzversicherung (Stand 02.2012) können Sie hier runterladen.

Eine Rechtsschutzversicherung ist entsprechend sinnvoll abzuschließen. Bitte gehen Sie in der richtigen Vorgehensweise vor.

1. Rechtsschutzversicherung abschließen.

2. Nach Ablauf der Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung (je nach Versicherungsgesellschaft 2 oder 3 Monate) die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

3. Mit dieser Vorgehensweise, können Sie sich sicher sein, dass jeder Rechtsstreit mit einem BU-Versicherer von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird.

4. Grundsätzlich müssen Sie bei Antragsstellung korrekte Gesundheitsangaben machen. Tun Sie dass, wird es nie  zu einer Ablehnung kommen können.

5. Haben Sie bei den Gesundheitsangaben vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht, und der Berufsunfähigkeitsversicherer kann Ihnen das beweisen, was er tut, wenn es zu einer Ablehnung kommt, würde es von einer Rechtsschutzversicherung sowieso nicht zu einem Versicherungsschutz kommen.

Für den Fall, dass…

  • … Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, und schließen heute zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, ist dieser Rechtsstreit voll versichert, sofern die Rechtsschutzversicherung bereits seit mindestens 3 Monaten besteht.
  • … Sie bereits eine BU-Versicherung abgeschlossen haben vor langer Zeit und erst nachträglich sich rechtsschutzversichert haben, prüfen Sie bitte, ob Ihre Rechtsschutzversicherung wie z. B. die Auxilia Rechtsschutzversicherung nach einer fünfjährig bestehenden Vertragslaufzeit einen Rechtsschutzfall, egal zu welchem Streitpunkt dennoch voll übernimmt. Besser ist das immer.
  • … in einem Streitfall mit der BU-Versicherung, der Streitpunkt nicht auf die Antragsfragen einer BU-Versicherung fällt, sondern z. B. andere Gründe hat, was z. B. die Höhe oder Dauer der Berufsunfähigkeitsrente betrifft, ist der Rechtsstreit in den meisten Fällen mitversichert.
  • … in einem Streitfall mit der BU-Versicherung, der Streitpunkt auf Antragsfragen fällt (z. B. wenn die Versicherung behauptet, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde bei Antragsstellung), welche zu einem Zeitpunkt beantwortet wurden, als noch noch keine BU-Versicherung bestand ist der Rechtsstreit bei einer nachträglich abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung höchstwahrscheinlich nicht abgesichert. Ist der Streitpunkt zusätzlich bezogen auf vorsätzliche Anzeigenpflichtverletzung, hat Ihnen das der BU-Versicherer bereits nachgewiesen. Man hat den Fall selbst verschuldet was von einer Rechtsschutzversicherung nicht übernommen wird.

Sollten Sie weitere Fragen haben, oder an einer Beratung in Sachen Rechtsschutz- oder Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert sein, kommen Sie bitte auf uns zu.

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Tipp: Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich eigentlich immer! Hier online einen Vergleich rechnen…
Nur ein Rechtsstreit in 30 Jahren und die Versicherung hat sich gelohnt!

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