Noch bis Ende 2009 wurde unterschieden zwischen einer

  • echten DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel)
  • unechten DU-Klausel
  • unvollständiger DU-Klausel

Heute bieten nur noch sehr wenige Versicherer überhaupt eine DU-Klausel an. Das entspricht noch etwa 10 % aller Berufsunfähigkeitsanbieter. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit klar definierten Bedingungen im Punkt Dienstunfähigkeit für Beamte, Lehrer etc..

Eine „echte DU-Klausel“ gibt es meines Wissens nicht mehr. Diese besagte, echte DU-Klausel wurde so definiert: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Bis heute fand ich diese DU-Klausel in keinen Bedingungen der Versicherer mehr wieder.

Heutige gängige Formulierungen von DU-Klausel Tarifen sind:

Bei der WWK Versicherung

Bei Beamten auf Lebenszeit liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses infolge ihres Gesundheitszustandes entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.

Als Berufsunfähigkeit gilt nicht eine Dienstunfähigkeit, die wegen besonderer gesundheitlicher Anforderungen an spezielle Beamtengruppen (z.B. Polizei, Feuerwehr) eintritt.

Bei der DBV Versicherung

Bei einem Beamten wird geleistet, wenn die versicherte Person als Beamter ausschließlich wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird. Die versicherte Leistung wird ab dem Zeitpunkt der Entlassung bzw. der Versetzung in den Ruhestand gezahlt. Der in den Ruhestand versetzte Beamte erhält die versicherten Leistungen solange er den fortlaufenden Erhalt von Bezügen (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt) nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachweist. Bei einem entlassenen Beamten, der keine dieser Bezüge erhält, zahlen wir die versicherte Leistung, so lange die versicherte Person keine Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 ausübt, wobei auch Tätigkeiten zu berücksichtigen sind, die die versicherte Person aufgrund neu erworbener Fähigkeiten ausübt und die zur Entlassung bzw. zum Widerruf oder zur allgemeinen  Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen, unverändert fortbestehen.

Bei Zeitund Berufssoldaten leisten wir auf Grund Dienstunfähigkeit abweichend von Abs. 1, wenn und solange die  Leistungsvoraussetzungen der Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden „Zusatzvereinbarung für das Dienstunfähigkeitsrisiko bei Zeit- und Berufssoldaten“ erfüllt sind.

Für Beamte auf Widerruf bzw. Probe der Bundespolizei, der Feuerwehren sowie des Polizei-, Justiz- und Zollvollzugsdienstes gilt, dass wir aufgrund Dienstunfähigkeit für 36 Monate leisten, „wenn der versicherte Beamte ausschließlich wegen seines Gesundheitszustands wegen medizinisch festgestellter spezieller oder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen wurde.“

Die Leistung bei Dienstunfähigkeit erbringen wir über den Zeitraum hinaus, wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalles eingetreten ist, solange der fortlaufende Erhalt von Bezügen nachgewiesen wird. Ansonsten erbringen wir die versicherte Leistung nach Ablauf der Leistung aufgrund Dienstunfähigkeit bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit im Sinne der  Bedingungen.

Bei Beamten auf Lebenszeit der Bundespolizei, der Feuerwehren sowie des Polizei-, Justiz- und Zollvollzugsdienstes leisten wir neben dem Fall der bedingungsgemäßen Versetzung in den Ruhestand auch für die Dauer der Ausbildungszeit im Rahmen eines Laufbahnwechsels, insoweit längstens für 36 Monate. “

Bei Berufssoldaten wird geleistet, solange er Bezüge nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhält, wenn er wegen medizinisch festgestellter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird.

Bei Zeitsoldaten und entlassenen  Berufssoldaten wird auf Grund der bedingungsgemäßen Dienstunfähigkeit für ein Jahr geleistet, sofern mindestens 3 Jahre seit Diensteintritt und das erste Versicherungsjahr vergangen  sind. Im Anschluss hieran erbringen wir die versicherte Leistung, wenn Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt.

Auf die abstrakte Verweisung wird in der Regel verzichtet. Nur bei Beamten auf Widerruf bzw. Probe der Feuerwehr, des Justizvollzugs oder Soldaten ohne allgemeine Berufsausbildung ist die abstrakte Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, bis zum vollendeten 50. Lebensjahr möglich (auch in der Nachprüfung).  Der Versicherer kann in begründeten Einzelfällen ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis aussprechen. Grundsätzlich erkennt der Versicherer ohne Befristung an.

Bei der Condor Versicherung

„Berufsunfähigkeit kann von Beamten auf Lebenszeit auch durch Vorlage der Verfügung über die Entlassung oder dauernde Versetzung in den Ruhestand belegt werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass diese Verfügung nach ärztlicher Beurteilung und ausschließlich wegen eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte erfolgte (Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens).“

In diesem Fall werden keine weiteren Untersuchungen durch vom Versicherer beauftragte Ärzte verlangt. Die Leistungen werden dann ab dem Entlassungs- bzw. Versetzungstermin erbracht. Der Ausschluss der Verweisung gilt auch hier.

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