In einer fondsgebundenen Rentenversicherung (darunter zählen auch Riester Rente, Rürup Rente oder die Private Rentenversicherung) oder auch einer kapitalbildenden Rentenversicherung ist oft von Rentengarantien und Rentenfaktoren sowie von Rentengarantiezeiten die Rede. Was ist damit gemeint? Die Begriffe kommen im Zusammenhang mit der Privaten Rentenversicherung immer vor. Die Rentengarantie ist in der kapitalbildenen und fondsgebundenen Rentenversicherung zu finden, der Rentenfaktor hat ausschließlich mit der fondsgebundenen Rentenversicherung zu tun.
Die Rentengarantiezeit
Die Rentengarantiezeit sagt nichts anderes darüber aus, als wie lange mindestens die Rente aus einer Privaten Rentenversicherung (egal ob fondsgebunden oder klassisch kapitalbildend) seitens der Versicherung mindestens ausbezahlt werden muss. Grundsätzlich gilt, dass die bei Beginn der Rentenzahlung festgelegte Rentenhöhe nie wieder sinken kann und für den Versicherten selbst ein Leben lang bezahlt wird. Ganz egal wie alt er wird. Daher ist eine Rentengarantiezeit nicht für den Versicherten selbst gut, sondern für seine Hinterbliebenen. Wer sein Erbe schützen möchte sollte daher immer darauf achten, dass eine ausreichend gewählte Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Leider wird oft nur eine sehr geringe Rentengarantiezeit von nur 5 Jahren vereinbart. Daher ist in den eigenen Verträgen darauf besonders zu achten, dass diese möglichst lange gewählt wurde. Mindestens 20 Jahre werden empfohlen. Wer keine Hinterbliebenen hat, kann sich diese komplett sparen und würde im Gegenzug für sich selbst eine etwas höhere Rente erhalten.
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Beispiel Rentengarantiezeit
Sollte es vorkommen, dass mit Rentenbeginn 67. Lebensjahr der Versicherungsnehmer evtl. nur drei Jahre lang Rente beziehen konnte und dann mit 70. Lebensjahr verstarb, so wäre es schlecht, wenn das restliche Kapital in der Versicherung verloren wäre. Um das zu verhindern, bieten alle Versicherer verschiedenen Formen und Möglichkeiten von Rentengarantien an. Wählt ein Versicherungsnehmer z. B. eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren nach Rentenbeginn, wird garantiert 20 Jahre lang die vereinbarte Rente bezahlt. Verstirbt der Versicherungsnehmer wie im obrigen Beispiel bereits zum 70. Lebensjahr, so wird die Rente weitere 17 Jahre an die Hinterbliebenen / Erben weiterbezahlt, bis die Rentengarantiezeit von 20 Jahren erfüllt wurde. Der Versicherte selbst erhält immer eine lebenslange Rente!
Alternativ besteht die Möglichkeit bei vielen Versicherungen den Einschluss auf Restkapitalauszahlung. D. h. verstirbt der Versicherungsnehmer frühzeitig, so dass das gesamte Kapital noch nicht verrentet wurde, so würde das restliche Kapital aus der Versicherung an die Erben ausbezahlt.
Der Rentenfaktor / echter garantierter Rentenfaktor
Da in der fondsgebundenen Rentenversicherung nicht in den Kapitalstock der Versicherung mit einer garantierten Verzinsung (aktuell 1,75 %) investiert wird, sondern zu 100 % in frei wählbare Investmentfonds, kann per heute nicht vorausgesagt werden, wie sich die Fonds entwickeln werden. D. h. die Rentenhöhe zu Rentenbeginn kann bei Abschluss der Versicherung nicht konkret berechnet werden. Eine garantierte Verzinsung wie in der kapitalbildenden / klassischen Rentenversicherung gibt es nicht. In den Angeboten der Versicherer dargestellten Werte z. B. die Ablaufleistungen oder angenommenen monatlichen Rentenhöhen mit illustrierten Renditen von 3%, 6%, 8% usw. sind ausschließlich Modellrechnungen und haben nichts mit der tatsächlichen künftigen Wertentwicklung zu tun. In diesen Illustrationen wird oft auch sehr viel seitens der Versicherer „geschönt„, so dass möglichst hohe Ablaufwerte dargestellt werden können, die jedoch nichts mehr mit der Realtität zu tun haben. Viele Kunden lassen sich leider immer noch von unausagekräftigen Modellrechnungen der Versicherer blenden. Der Kunde hat einfach das bessere Gefühl, wenn er „mehr bekommt“ und übersieht dabei das es nicht werthaltig ist. Das aber ist ein andere Thema. Kehren wir zurück zu Rentengarantie und Rentenfaktor.
Der Rentenfaktor kommt in der Privaten fondsgebundenen Rentenversicherung vor. Er teilt mir mit, wieviel Rente der Versicherungsnehmer pro 10.000 Euro vorhandenes Fondsguthaben im Vertrag, zu Rentenbeginn erhält. Nehmen wir an, Sie sparen 30 Jahre in eine fondsgebundene Rentenversicherung ein. Zu Rentenbegin mit dem 67. Lebensjahr verfügen Sie über 300.000 Euro Versicherungswert in Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung. Also alle Einzahlungen in die Fonds über 30 Jahre + die Wertentwicklung der einzelnen Fonds ergibt 300.000 Euro Vermögen. Im Versicherungsangebot findet man einen Wert von z. B. „Rentefaktor: 35 pro 10.000 Euro Fondsguthaben“. Also pro 10.000 Euro in Ihrem Rentenversicherungsvertrag bekommen Sie zum Rentebeginn eine Rente in Höhe von 35 Euro monatlich.
Bei o. g. Beispiel mit einem Wert zu Rentebeginn von 300.000 Euro lautet die Rechnung:
300.000 / 10.000 = 30
30 x 35 = 1.050
Ein Vertrag mit einem Vertragswert von 300.000 Euro zu Rentenbeginn ergibt eine Rente von 1.050 Euro pro Monat ein Leben lang.
Die Versicherer legen den Rentenfaktor in Ihren Angeboten und Bedingungen fest. Daher ist bei Abschluss durchaus darauf zu achten, wie hoch der Rentenfaktor ist und noch wichtiger ob der Rentenfaktor einen „harten garantierten Rentenfaktor“ darstellt oder ob dieser seitens der Versicherung angepasst werden kann. Was bringt mir der Rentenfaktor von 35 bei Abschluss, wenn er bis Rentenbeginn sich auf 25 reduzieren konnte? Oft ist sogar die Rede von einem garantieren Rentenfaktor, der aber auch nur oberflächlich so aussieht. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist dieser garantierte Rentenfaktor auch wieder änderbar. Für den Leien ist schwierig festzustellen, ob es in Bedingungen der Privaten Rentenversicherungen um „harte garantierte Rentenfaktoren“ (Rentenfaktoren die nie wieder geändert werden können) handelt, oder lediglich um „weiche garantierte Rentenfaktoren“ (Rentenfaktoren die zwar das Wort „garantiert“ beinhalten, dennoch unter bestimmten Voraussetzungen wieder angepasst werden können).
Formulierungen die einen weichen garantierten Rentenfaktor aussprechen finden Sie in den Bedingungen einiger Versicherer in folgenden Formen wieder:
- Bei Rentenbeginn wird der Rentenfaktor auf Basis der dann für das Neugeschäft gültigen Sterbetafel neu berechnet. Ist er höher, so wird er anstelle des Mindestrentefaktors verwendet. Versicherungsmathematischer Hinweis: Die Tarifkalkulation basiert auf folgenden versicherungsmathematisch anerkannten Rechnungsgrundlagen, die die Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und den durch das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtverordnung gemäß § 65 Absatz 1 VAG festgelegten garantierten Rechnungszins berücksichtigen:
– Rechnungszins: 2,25 %
– Sterbetafel im Rentenbezug: DAV 2004 R (unisex)
– Mindestrentenfaktor mit 55 % der DAV 2004 R (unisex)
- Die Höhe der zugesagten garantierten Altersrente ist vorsichtig festgelegt, da bei Vertragsabschluss die zum Zeitpunkt des Rentebeginns gültigen Kalkulationsgrundlagen nicht mit der nötigen Sicherheit vorhersehbar sind. Der Berechnung der Rentenleistungen liegt von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) veröffentlichte aktuelle Sterbetafel DAV 2004 R zugrunde, wobei geschlechtsunabhängig die Sterblichkeiten für Frauen verwendet werden. Sollte z. B. die DAV eine neue Sterbetafel veröffentlichen, so können in Abhängigkeit von der Veränderung der Lebenserwartung künftige Leistungen aus der Überschussbeteiligung auch deutlich geringer ausfallen. Die Höhe der garantierten Rente zum vorgesehenden Rentenbeginn bleibt hiervor jedoch unberührt. Die dargestellte Entwicklung der Rentenleistungen inkl. Überschussbeteiligung gilt daher nur unter der Annahme gleich bleibender Überschussbeteiligung und Kalkulationsgrundlagen.
Sofern Sie bereits eine Fondsgebundene Rentenversicherung über ein paar Jahre besitzen, so prüfen Sie doch einfach selbst Ihre jährlichen Wertmitteilungen und Nachträge aus den Policen. Es kam des öfteren bereits vor, dass sich die Rentenfaktoren bereits heute schon geändert haben und das nicht unerheblich.
Wenn Sie an Privaten fondsgebundenen Rentenversicherungen mit harten garantierten Rentefaktoren interessiert sind, so kontaktieren Sie uns bitte telefonisch für eine Terminvereinbarung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Beispiel Rentengarantiezeit
Sollte es vorkommen, dass mit Rentenbeginn 67. Lebensjahr der Versicherungsnehmer evtl. nur drei Jahre lang Rente beziehen konnte und dann mit 70. Lebensjahr verstarb, so wäre es schlecht, wenn das restliche Kapital in der Versicherung verloren wäre. Um das zu verhindern, bieten alle Versicherer verschiedenen Formen und Möglichkeiten von Rentengarantien an. Wählt ein Versicherungsnehmer z. B. eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren nach Rentenbeginn, wird garantiert 20 Jahre lang die vereinbarte Rente bezahlt. Verstirbt der Versicherungsnehmer wie im obrigen Beispiel bereits zum 70. Lebensjahr, so wird die Rente weitere 17 Jahre an die Hinterbliebenen / Erben weiterbezahlt, bis die Rentengarantiezeit von 20 Jahren erfüllt wurde. Der Versicherte selbst erhält immer eine lebenslange Rente!
Alternativ besteht die Möglichkeit bei vielen Versicherungen den Einschluss auf Restkapitalauszahlung. D. h. verstirbt der Versicherungsnehmer frühzeitig, so dass das gesamte Kapital noch nicht verrentet wurde, so würde das restliche Kapital aus der Versicherung an die Erben ausbezahlt.
Der Rentenfaktor / echter garantierter Rentenfaktor
Da in der fondsgebundenen Rentenversicherung nicht in den Kapitalstock der Versicherung mit einer garantierten Verzinsung (aktuell 1,75 %) investiert wird, sondern zu 100 % in frei wählbare Investmentfonds, kann per heute nicht vorausgesagt werden, wie sich die Fonds entwickeln werden. D. h. die Rentenhöhe zu Rentenbeginn kann bei Abschluss der Versicherung nicht konkret berechnet werden. Eine garantierte Verzinsung wie in der kapitalbildenden / klassischen Rentenversicherung gibt es nicht. In den Angeboten der Versicherer dargestellten Werte z. B. die Ablaufleistungen oder angenommenen monatlichen Rentenhöhen mit illustrierten Renditen von 3%, 6%, 8% usw. sind ausschließlich Modellrechnungen und haben nichts mit der tatsächlichen künftigen Wertentwicklung zu tun. In diesen Illustrationen wird oft auch sehr viel seitens der Versicherer „geschönt„, so dass möglichst hohe Ablaufwerte dargestellt werden können, die jedoch nichts mehr mit der Realtität zu tun haben. Viele Kunden lassen sich leider immer noch von unausagekräftigen Modellrechnungen der Versicherer blenden. Der Kunde hat einfach das bessere Gefühl, wenn er „mehr bekommt“ und übersieht dabei das es nicht werthaltig ist. Das aber ist ein andere Thema. Kehren wir zurück zu Rentengarantie und Rentenfaktor.
Der Rentenfaktor kommt in der Privaten fondsgebundenen Rentenversicherung vor. Er teilt mir mit, wieviel Rente der Versicherungsnehmer pro 10.000 Euro vorhandenes Fondsguthaben im Vertrag, zu Rentenbeginn erhält. Nehmen wir an, Sie sparen 30 Jahre in eine fondsgebundene Rentenversicherung ein. Zu Rentenbegin mit dem 67. Lebensjahr verfügen Sie über 300.000 Euro Versicherungswert in Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung. Also alle Einzahlungen in die Fonds über 30 Jahre + die Wertentwicklung der einzelnen Fonds ergibt 300.000 Euro Vermögen. Im Versicherungsangebot findet man einen Wert von z. B. „Rentefaktor: 35 pro 10.000 Euro Fondsguthaben“. Also pro 10.000 Euro in Ihrem Rentenversicherungsvertrag bekommen Sie zum Rentebeginn eine Rente in Höhe von 35 Euro monatlich.
Bei o. g. Beispiel mit einem Wert zu Rentebeginn von 300.000 Euro lautet die Rechnung:
300.000 / 10.000 = 30
30 x 35 = 1.050
Ein Vertrag mit einem Vertragswert von 300.000 Euro zu Rentenbeginn ergibt eine Rente von 1.050 Euro pro Monat ein Leben lang.
Die Versicherer legen den Rentenfaktor in Ihren Angeboten und Bedingungen fest. Daher ist bei Abschluss durchaus darauf zu achten, wie hoch der Rentenfaktor ist und noch wichtiger ob der Rentenfaktor einen „harten garantierten Rentenfaktor“ darstellt oder ob dieser seitens der Versicherung angepasst werden kann. Was bringt mir der Rentenfaktor von 35 bei Abschluss, wenn er bis Rentenbeginn sich auf 25 reduzieren konnte? Oft ist sogar die Rede von einem garantieren Rentenfaktor, der aber auch nur oberflächlich so aussieht. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist dieser garantierte Rentenfaktor auch wieder änderbar. Für den Leien ist schwierig festzustellen, ob es in Bedingungen der Privaten Rentenversicherungen um „harte garantierte Rentenfaktoren“ (Rentenfaktoren die nie wieder geändert werden können) handelt, oder lediglich um „weiche garantierte Rentenfaktoren“ (Rentenfaktoren die zwar das Wort „garantiert“ beinhalten, dennoch unter bestimmten Voraussetzungen wieder angepasst werden können).
Formulierungen die einen weichen garantierten Rentenfaktor aussprechen finden Sie in den Bedingungen einiger Versicherer in folgenden Formen wieder:
- Bei Rentenbeginn wird der Rentenfaktor auf Basis der dann für das Neugeschäft gültigen Sterbetafel neu berechnet. Ist er höher, so wird er anstelle des Mindestrentefaktors verwendet. Versicherungsmathematischer Hinweis: Die Tarifkalkulation basiert auf folgenden versicherungsmathematisch anerkannten Rechnungsgrundlagen, die die Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und den durch das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtverordnung gemäß § 65 Absatz 1 VAG festgelegten garantierten Rechnungszins berücksichtigen:
– Rechnungszins: 2,25 %
– Sterbetafel im Rentenbezug: DAV 2004 R (unisex)
– Mindestrentenfaktor mit 55 % der DAV 2004 R (unisex)
- Die Höhe der zugesagten garantierten Altersrente ist vorsichtig festgelegt, da bei Vertragsabschluss die zum Zeitpunkt des Rentebeginns gültigen Kalkulationsgrundlagen nicht mit der nötigen Sicherheit vorhersehbar sind. Der Berechnung der Rentenleistungen liegt von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) veröffentlichte aktuelle Sterbetafel DAV 2004 R zugrunde, wobei geschlechtsunabhängig die Sterblichkeiten für Frauen verwendet werden. Sollte z. B. die DAV eine neue Sterbetafel veröffentlichen, so können in Abhängigkeit von der Veränderung der Lebenserwartung künftige Leistungen aus der Überschussbeteiligung auch deutlich geringer ausfallen. Die Höhe der garantierten Rente zum vorgesehenden Rentenbeginn bleibt hiervor jedoch unberührt. Die dargestellte Entwicklung der Rentenleistungen inkl. Überschussbeteiligung gilt daher nur unter der Annahme gleich bleibender Überschussbeteiligung und Kalkulationsgrundlagen.
Sofern Sie bereits eine Fondsgebundene Rentenversicherung über ein paar Jahre besitzen, so prüfen Sie doch einfach selbst Ihre jährlichen Wertmitteilungen und Nachträge aus den Policen. Es kam des öfteren bereits vor, dass sich die Rentenfaktoren bereits heute schon geändert haben und das nicht unerheblich.
Wenn Sie an Privaten fondsgebundenen Rentenversicherungen mit harten garantierten Rentefaktoren interessiert sind, so kontaktieren Sie uns bitte telefonisch für eine Terminvereinbarung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.