Immer wieder kommt die Frage auf, ob ein offener Hilfsmittelkatalog wichtig und notwendig ist. Natürlich muss sich wieder jeder selbst die Frage beantworten. Um die richtige Antwort zu finden ist wichtig zu wissen, was ein offfener Hilfsmittelkatalog überhaupt ist?

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind z. B. Brillen und Kontaktlinsen, Geh- u. Stützapparate inkl. Liegeschalen, Nachtschienen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, orthopäd. Schuheinlagen und Leibbandagen, Mehrkosten orthopäd. Schuhe, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, künstliche Augen, Hörgeräte u. elektronischer Kehlkopf.

In den meisten Privaten Krankenversicherungen ist klar in den Bedingungen geregelt, welche Hilfsmittel übernommen werden. Alles was in den Bedingungen aufgeführt ist, wird auch übernommen, alles was nicht aufgeführt ist muss selbst bezahlt werden. Manche Versicherer beschränken dabei die Kosten wie bei der Debeka z. B. „Krankenfahrstühle (bis 620 EUR Rechnungsbetrag)“.

Die Formulierung in den Bedingungen lässt auf einen offenen Hilfsmittelkatalog bzw. einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog schließen.

Diese Formulierung schließt auf einen offenen Hilfskatalog:

Auszug aus dem Tarif A112 der Alten Oldenburger Versicherung

Hierunter fallen technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Erstattet werden auch Aufwendungen für das Ausleihen von Hilfsmitteln (bis max. zur Kostenhöhe des Anschaffungspreises) und zur Reparatur oder Wartung der Hilfsmittel, jedoch keine Batterien für Hörgeräte.

Diese Formulierung schließt auf einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog:

Auszug aus dem Tarif Primo SB2 Z plus der Halleschen Versicherung

Erstattungsfähig sind Bandagen, Bruchbänder, Elektronische Kehlköpfe, Gummi- und Kompressionsstrümpfe, Geh- und Stützapparate (einschl. Liegeschalen), Hörgeräte (bis 1.500 EUR je Hörgerät/5 Jahre), Kunstaugen, Krankenfahrstühle (bis 1.500 EUR RB) orthopädische Schuhe (bis 250 EUR/KJ), orthopädische Schuheinlagen, orthopädische Leibbinden, Brustprothesen, Arm- und Unterschenkelprothesen (jeweils bis 3.500 EUR), Oberschenkelprothesen (bis 5.000 EUR), Stoma-Versorgungsartikel,  Lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Miete und Sachkosten für Heimdialysegerät), zu 75%. Bei Bezug über VR (ab 350 EUR) 90%ige Erstattung.

Fazit

Wenn in den Versicherungsbedingungen einzelne Hilfsmittel aufgelistete sind, handelt es sich um einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Es werden nur die in den Bedingungen aufgelisteteten Hilfsmittel übernommen. Die Versicherungsbedingungen, welche für einen offenen Hilfsmittelkatalog sprechen, regeln die Leistungen pauschal.

PKV direkt online vergleichen!Durch die pauschale Formulierung sind dann entsprechend auch die Hilfsmittel mitversichert, die womöglich in der Zukunft noch erfunden werden. Hilfsmittel, die wir uns heute noch nicht vorstellen können. Zudem gibt es keine Begrenzung der Erstattungsbeträge wie z. B. in den Bedingungen des Debeka Tarifs PN mit 620 Euro für einen Krankenfahrstuhl geregelt ist. Bei Lähmung der Arme  z. B. bringt Sie ein mechanischer Rollstuhl nicht weit. Kosten für elektronische Krankenfahrstühle gehen gleich in die Tausende von Euro und erreichen schnell einen Betrag eines Kleinwagens. Gerade dann wenn Sie die PKV am nötigsten brauchen, ist sie ohne einem offenen Hilfsmittelkatalog am wenigsten für Sie da.

Aus meiner Erfahrung als Versicherungsmakler, entscheiden sich die meisten Kunden für einen Tarif mit offenem Hilfsmittelkatalog. Natürlich muss jeder seine Prioritäten für sich selber finden.

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