Bitte denkt an eine gute Unfallversicherung!

Eine gefährliche Jahreszeit mit Temperaturen weit unter -10 Grad ist angebrochen. Umso wichtiger ist ein guter Unfallschutz!

Der Preis für eine extrem gute Unfallversicherung ist meistens nicht sehr hoch. Schon für gute 150 Euro Jahresbeitrag gibt es eine richtig gute Absicherung. Bergungskosten – ein Thema für die Alpen. Eine Runde mit dem Rettungshubschrauber kommt meistens teurer! Aber auch Unfälle auf glatten Strassen mit dem Auto, als Fußgänger oder beim Ski und Snowboardfahren sind derzeit wieder sehr aktuell. Der Beitrag ist natürlich auch monatlich zahlbar – ohne Extrakosten. Also für 12,50 Euro pro Monat kann man das Risiko im Wintersport absichern.

Aber damit nicht genug. Eine private Unfallversicherung leistet immer, rund um die Uhr, 7 Tage die Woche – weltweit! Darüber hinaus sind in meinen angebotenen Produkten auch Krankheiten und Infektionen wie z. B. Borreliose nach einem Zeckenbiss, Impfschäden und vieles mehr abgesichert.

Sollte der Beitrag immer noch zu hoch sein, können die Leistungen reduziert werden. Es gibt natürlich auch für die Hälfte noch etwas gutes und das ist dann immer noch besser als garnichts!

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Tel. 089 – 374 180 45

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Eine kleine Auswahl was alles mit versichert ist Stelle ich Euch hier zusammen:

Unfallbegriff

Bemühungen zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen ✔ ✔ ✔
Gewalttätige Auseinandersetzungen ✔ ✔ ✔
Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe (ohne Höchstalter) ✔ ✔ ✔
Einatmung schädlicher Stoffe auch bei Einwirkung über mehrere Stunden ✔ ✔ 4
Einatmung schädlicher Stoffe auch bei Einwirkung bis zu 7 Tage – ✔ 4
Plötzlichkeit wird generell bei Einwirkungen von bis zu 7 Tage angenommen – – 4
Erfrierungen sowie Sonnenbrand oder -stich – ✔ ✔
Unfreiwillig erlittener Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug – ✔ ✔
Ertrinken sowie tauchtypische Gesundheitsschäden (z.B. Caissonkrankheit) ✔ ✔ 4
Laser-, Maser-, Röntgen- und sonstige Strahlen (außer Kernenergie) ✔ ✔ ✔
Kein Ausschluss von sonstigen Kernenergierisiken

Kraftanstrengungen

Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen ✔ ✔ ✔
Meniskusschädigungen durch erhöhte Kraftanstrengungen – ✔ ✔
Keine Beschränkung auf Gliedmaßen und Wirbelsäule – ✔ ✔
Bauch- und Unterleibsbrüche – ✔ 4
Alle Verletzungen außer Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz, Blutungen innerer Organe – – 4
Versichert sind sämtliche Eigenbewegungen (nicht nur erhöhte Kraftanstrengungen) – – ✔
Oberschenkelhalsbruch und Armbruch sind unabhängig von der Ursache versichert – – ✔

Infektionen

Einschluss von Infektionskrankheiten unabhängig vom Übertragungsweg*) – – ✔
Als versichertes Ereignis gilt der Ausbruch der Infektionskrankheit**) – – ✔
Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere (z.B. Zeckenbisse) – ✔ ✔
Auch für Infektionen gilt der volle Leistungsumfang (keine Mindestinvalidität etc.) – ✔ ✔
Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen – ✔ ✔
Wundinfektionen und Blutvergiftungen – ✔ ✔
Geringfügige Hautverletzungen bei Anzeige innerhalb von 4 Wochen – ✔ ✔
Sonstige Folgen von Insektenstichen (z.B. allergische Reaktionen) – ✔ ✔
Die vorstehende Erweiterung gilt auch für sonstige Haut- oder Schleimhautverletzungen – – ✔
Mitversichert sind stationäre Desensibilisierungsmaßnahmen – – 4

Mitwirkung von Krankheiten

Krankheitsbedingte Unfallfolgen werden nur bei 100 %-iger Mitwirkung berücksichtigt 25 % 60 % ✔
Durch Gebrechen bedingte Unfallfolgen werden nicht berücksichtigt – ✔ ✔
Keine Kürzung des Invaliditätsgrades bei Krankheitsmitwirkung (Progressionsvorteil) – ✔ ✔
Infolge Entführung/Geiselnahme nicht oder falsch verabreichte Medikamente – – ✔
Dabei wird auf die Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten verzichtet – – 4
Bewusstseinsstörungen durch Medikamente (auch z.B. Verabreichung von K.O.-Tropfen) – ✔ ✔
Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall – ✔ ✔
Kein Ausschluss von Unfällen durch Krampfanfälle ✔ ✔ ✔
Kein Ausschluss bei Blutungen aus inneren Organen oder Gehirnblutungen ✔ ✔ ✔
Psychische Störungen infolge unfallbedingter organischer Erkrankung ✔ ✔ ✔
Versicherungsschutz bleibt auch bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit bestehen ✔ ✔ ✔

Sonstige Erweiterungen

Versicherungsschutz besteht auch bei alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen ✔ ✔ 4
Auch beim Lenken von Kfz gilt keine Promillegrenze 1,1 ‰ 1,3 ‰ 4
Ausdrückliche Mitversicherung von Übermüdung und Erschrecken als Unfallursache ✔ ✔ ✔
Kein Ausschluss von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen – – ✔
Minderjährige trotz Lenkens von Fahrzeugen ohne Führerschein – ✔ ✔
Minderjährige beim Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern – ✔ 4
Überraschender Kriegsausbruch während einer Auslandsreise bis zu 14 Tage ✔ ✔ ✔
Die vorstehende Frist verlängert sich so lange, bis die Ausreise möglich ist – – ✔
Ausdrückliche Mitversicherung von Terroranschlägen ✔ ✔ ✔
Fahrtveranstaltungen, wie z.B. Stern-, Zuverlässigkeits- oder Orientierungsfahrten – ✔ ✔
Teilnahme an Kartrennen (für nicht regelmäßig Rennsport betreibende Personen) – – ✔
Kitesurfen gilt ausdrücklich nicht als ausgeschlossener Luftsport – ✔ ✔

Invalidität

Die Invalidität kann bis zu 2 Jahre nach dem Unfall eingetreten sein 1 Jahr 1 Jahr ✔
Ärztliche Feststellung und Geltendmachung kann bis 3 Jahre nach dem Unfall erfolgen 15 Monate ✔ ✔
Der Versicherer kann eine Neufeststellung nur bis 2 Jahre nach dem Unfall verlangen 3 Jahre 3 Jahre ✔
Invaliditätsvorschuss trotz laufendem Heilverfahren und fehlender Todesfallsumme – 10.000 € ✔
Unfall-Rente – – ✔

Bei Versicherung einer Todesfallsumme gilt:

Leistung auch bei Unfalltod im zweiten Jahr nach dem Unfall – ✔ ✔
Todesfall-Leistung bei Verschollenheit – ✔ ✔
Todesfall-Leistung trotz Unfall durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung – 10.000 € ✔

Bei Versicherung eines Krankenhaus-Tagegeldes gilt:

Leistungszeitraum 5 Jahre 2 Jahre 1.000 Tage ✔
Krankenhaus-Aufenthalt zur Nachbehandlung auch nach Ende des 5. Jahres – – ✔
Doppeltes Krankenhaus-Tagegeld im Ausland – 21 Tage ✔
Zahlung von 3 Tagessätzen bei ambulanten Operationen ✔ ✔ ✔
Die Leistung wird auch bei nicht chirurgischen Operationen erbracht – ✔ ✔
Krankenhaustagegeld auch bei Aufenthalt in Kuranstalten und Erholungsheimen – ✔ ✔
Bei Einschluss von Genesungsgeld wird dies für bis zu 750 Tage gezahlt**) 500 Tage 500 Tage ✔
Genesungsgeld, auch wenn der Versicherte vor der Krankenhausentlassung verstirbt ✔ ✔ ✔

Bei Versicherung einer Übergangsleistung gilt:

Die Übergangsleistung wird bei Schwerverletzungen***) sofort in voller Höhe fällig – ✔ ✔
Keine generelle Leistungsfreiheit bei verspäteter Geltendmachung ✔ ✔ ✔

Beitragsfreie Leistungen bei schweren Unfällen:

20.000 € Sofortleistung bei Schwerverletzungen*) – – ✔
Auf bis zu 50.000 € erhöhte Sofortleistung bei erstmaligem Eigenheimbau/-kauf – – ✔
30 € Tagegeld ab 1. Tag bei natürlichem oder künstlichem Koma – 15 € ✔
Das Komageld wird bis zu 3 Jahre gezahlt – 1 Jahr ✔

Beitragsfreie Rehabilitationsleistungen:

Behindertengerechte bauliche Anpassungen (Kfz, Wohnungsumbau oder Umzug) – 10.000 € ✔
Prothesen und Hilfsmittel – 25.000 € ✔
Anschaffung eines Blindenhundes – 25.000 € ✔
Hilfe zur beruflichen Wiedereingliederung, Schulungs- und Prüfungsgebühren – 10.000 € ✔
Kostenerstattung für Kur- oder Reha-Maßnahmen (ohne Mindestdauer) 10.000 € 25.000 € ✔
Künstliche Organe und Organtransplantationen – – ✔
Kosten kosmetischer Operationen – 10.000 € ✔
Kosten für Zahnersatz für alle natürlichen Zähne (auch Backenzähne) – – ✔
1.000 € für psychologische Betreuung (auch bei indirekter Unfalleinwirkung) – – ✔

Beitragsfreie Unfall-Pflegeleistungen:

Pflegehilfe für bis zu 6 Monate bei Hilfebedarf für Verrichtungen des täglichen Lebens – – ✔
Die Pflegehilfe wird gleichzeitig für den Partner erbracht – – ✔
Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit – – ✔
Zweimal wöchentlich Einkauf und Erledigung notwendiger Besorgungen – – ✔
Zweimal wöchentliche Begleitung zu Arzt-, Therapie- und Behördenterminen – – ✔
Wohnungsreinigung und Versorgung von Wäsche und Pflanzen bis 10 Stunden/Woche – – ✔
Versorgung mit einer Hausnotrufanlage – – ✔
Tägliche Grundpflege (Körperpflege etc.) bis gesetzliche Pflegestufe anerkannt ist – – ✔
Überbrückungshilfe bis 2 Monate für im Haushalt lebende pflegebedürftige Angehörige – – ✔
Pflegetagegeld (XXL: im Anschluss an die Pflegehilfe) bis 1 Jahr ab Unfalltag – ✔ ✔
20 € Pflegetagegeld bei anerkannter Pflegestufe I – – ✔
40 € Pflegetagegeld bei anerkannter Pflegestufe II – 15 € 4
60 € Pflegetagegeld bei anerkannter Pflegestufe III – 15 € 4
Vereinbarte lebenslange Unfall-Rente (Klauseln 0702,0703,0809) auch bei Pflegestufe I – – ✔
Zusätzliche Toprente bis Alter 65 bei Dynamex 3+ (Klausel 0703) auch bei Pflegestufe II – – ✔

Beitragsfreie Leistungen auf Reisen:

Such-, Bergungs-, Rettungs-, Transport- und Rückreisemehrkosten 10.000 € 25.000 € ✔
Flugrückholung bei Krankenhausaufenthalt ab voraussichtlich 7 Tage – 15 Tage ✔
Medizinisch notwendige Flugrückholung unabhängig vom Krankenhausaufenthalt 10.000 € 75.000 € ✔
Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen – 25.000 € ✔
Die Kostenübernahme ist nicht an die Einhaltung von Tauchrichtlinien gebunden – ✔ ✔
Heilbehandlungskosten bei Auslandsaufenthalten bis 45 Tage – – ✔
Rückreise-Mehrkosten werden auch für mitreisende Familienangehörige ersetzt – ✔ ✔
Übernachtungs- und Verpflegungsmehrkosten bis 300 € pro Person – ✔ ✔
Die Mehrkosten werden nicht nur nach einem Krankenhausaufenthalt ersetzt – – 4
Kosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen – – ✔
Kosten für Heimtransport und Versorgung von Haustieren – – ✔
Besuchskosten bei Krankenhausaufenthalt über geplanten Rückreisetermin hinaus – – ✔
Bei Tod im Ausland ist statt Rücküberführung auch Bestattung im Ausland möglich – 25.000 € ✔

Beitragsfreie Leistungen für Kinder:

Vollwaisen-Rente bei Unfalltod der Eltern pro Kind bis 18 Jahre jährlich bis zu 8.000 € – 6.000 € ✔
Kinderbetreuung/Haushaltshilfe bis 6 Monate wegen Unfall der Aufsichtsperson*) – 100 Tage ✔
Die Kosten werden ab dem 1. Tag bis zu 100 € pro Tag übernommen – 30 € ✔
60 € Rooming-in-Leistung pro Übernachtung (ohne Höchstdauer) – 40 € ✔
Anstelle der Pauschale können auch tatsächliche Kosten abgerechnet werden – – ✔
Nachhilfeunterricht bei Unfall des Kindes wird ohne Tages-Höchstsatz übernommen – 40 € ✔
Nachhilfekosten werden 6 Monate lang ohne Gesamtentschädigungsgrenze ersetzt – 4.000 € ✔

Beitragsfreie Hilfeleistungen:

24-Stunden-Hilfe-Telefon – – ✔
Beratung über Vorsorgemaßnahmen und ärztliche Versorgungsmöglichkeiten – – ✔
Hilfe bei der Organisation von Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen – – ✔
Organisation von Krankentransporten und Flugrückholungen – – ✔
Organisation von Kindermädchen, Haushaltshilfen und Nachhilfeunterricht – – ✔
Organisation des Heimtransports und der Versorgung von Haustieren – – ✔
Organisation und Koordination der medizinischen Rehabilitation – – ✔
Hilfe bei der berufliche Wiedereingliederung (Umschulung, Stellensuche, Bewerbung) – – ✔
Pflegehilfe im Inland durch einen von uns beauftragten qualifizierten Dienstleister – – ✔

Vorsorgeversicherung:

Vorsorgeversicherung für zuvor unversicherten Partner für 3 Monate ab der Heirat – – ✔
Ungeborene Kinder während der Schwangerschaft der versicherten Mutter – – ✔
Neugeborene Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ✔ ✔ ✔
Bei Einschluss im Zeitraum der Vorsorgeversicherung Verzicht auf Gesundheitsprüfung ✔ ✔ ✔
Adoptierte Kinder unter 14 Jahre für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der Adoption – ✔ ✔
Vorsorgeversicherungssumme 100.000 € für den Invaliditätsfall 30.000 € ✔ ✔
Vorsorgeversicherungssumme 10.000 € für den Todesfall – ✔ ✔
Vorsorgeversicherungssumme 20 € Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld – ✔ ✔
Beitragsfreie Leistungen gelten auch im Rahmen der Vorsorgeversicherung ✔ ✔ ✔

Beitragsbefreiung:

Beitragsbefreiung bis 3 Jahre bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers – 1 Jahr ✔
Beitragsbefreiung gilt gleichzeitig für alle XXL-Privatsparten – – ✔
Beitragsbefreiung für Kinder bei Tod des Versicherungsnehmers ✔ ✔ ✔
Beitragsbefreiung gilt gleichzeitig für den Partner – ✔ ✔
Beitragsbefreiung für Kinder und Partner auch bei Invalidität ab 50% – – ✔

Obliegenheiten:

Keine Leistungsreduzierung bei versehentlicher Nichtanzeige bei Berufswechsel – ✔ ✔
Berufswechsel muss nur auf ausdrückliche Anfrage des Versicherers mitgeteilt werden – – ✔
Die Erfordernis der Unverzüglichkeit der Unfallmeldung ist gestrichen ✔ ✔ ✔
Keine Leistungseinschränkung wegen verspätetem Arztbesuch ✔ ✔ ✔
Die Operationspflicht ist gestrichen – teilweise ✔
Übernahme Arztgebühren zur Begründung des Leistungsanspruches ohne Höchstsatz ✔ ✔ ✔
Ersatz von Verdienstausfall bei Selbstständigen auch ohne Nachweis bis zu 1.000 € – 600 € ✔
Keine Pflicht des Kunden zu pauschaler Auskunftsermächtigung ✔ ✔ ✔
Die Anzeigefrist bei Unfalltod (Klausel 0728) ist gestrichen 7 Tage 7 Tage ✔
Keine Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung – ✔ ✔

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