Immer wieder herrscht Unklarheit darüber, ob in der Privaten Haftpflichtversicherung der Schlüsselverlust abgesichert ist. Jeder der eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung hat, sollte in den Bedingungen prüfen, ob Schlüsselverlust mit abgedeckt ist. Viele Haftpflichtversicherungen bieten darüber keinen Versicherungsschutz! Nur wenige Versicherungen bieten Schutz für berufliche und dienstliche Schlüssel.

Darüber hinaus muss unterschieden werden, was zu privaten Schlüsseln gehört. Bin ich Eigentümer einer Eigentumswohnung die ich selbst bewohne, sind meine privaten Wohnungs- und Haustürschlüssel nicht mit versichert. Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung die Schäden an Dritte übernimmt. Bin ich der Eigentümer meiner Wohnung, hab ich mich selbst geschädigt bei Verlust des Schlüssels. Eigenschäden werden von keiner Haftpflichtversicherung übernommen!

Dagegen ist es so, wenn man Mieter einer Wohnung ist, werden die privaten Schlüsselverluste von der Haftpflichtversicherung übernommen. Grund dafür ist, dass die Schlüssel nicht mir gehören, sondern meinem Vermieter, welcher somit der Geschädigte ist.

Die Interrisk Versicherung mit ihrem Tarif XXL wie auch die Degenia Haftpflicht Premium übernimmt Schlüsselverlust privater Schlüssel. Auch berufliche und dienstliche Schlüssel sind bei diesen Anbietern gleich mit abgesichert.

Die Bedingungen der Interrisk XXL Haftpflicht weisen den Schlüsselverlust so aus:

1. Schlüsselverlust
1.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen
von Schlüsseln oder Code-Karten mit Schlüsselfunktion,
die sich aus privaten, beruflichen, dienstlichen oder
amtlichen (auch ehrenamtlichen) Gründen oder im Rahmen
einer Vereinstätigkeit im rechtmäßigen Gewahrsam der versicherten
Personen befinden.

1.2 Ersetzt werden die Kosten
a) für den Ersatz der Schlüssel oder Code-Karten,
b) für einen notwendigen Austausch der Schließanlagen,
c) für vorübergehende Notmaßnahmen (Notschloss),
d) für die Bewachung des Gebäudes, solange die Schließanlagen
nicht ausgewechselt werden können.

1.3 Bei Verlust eigener Schlüssel zu einer Zentralschließanlage,
wird der auf die eigene Wohnung entfallende Anteil des Schadens
abgezogen.

1.4 Bei Verlust nicht privater Schlüssel ist die Entschädigung auf
100.000 € begrenzt.

Die Degenia Haftpflicht Premium schreibt in Ihren Bedingungen:

1.8 Verlust von fremden Schlüsseln
1.8.1 Eingeschlossen – in Ergänzung von Ziffer 1 und abweichend von Ziffer 7.6 AHB 2008 – ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Zugangs-/ Code-Karten soweit sie Schlüsselfunktion haben, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.

Versichert sind ausschließlich die Kosten
(1) für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie
(2) für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und
(3) für einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.

Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Leistungs-pflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden ist 30.000 EUR je Versicherungsfall, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Von jeder Entschädigung wird ein Selbstbehalt von 50 EUR abgezogen.

Ihr persönliches Angebot der Degenia Haftpflichtversicherung, welche auch Verlust fremder privater, beruflicher und dienstlicher Schlüssel übernimmt können Sie ganz einfach online berechnen.

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