Berufsunfähigkeit

Als Beamter haben Sie in der Regel einen sicheren Arbeitsplatz. Doch auch
Sie sind nicht vor Krankheiten und Unfällen gefeit und müssten im Fall der
Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit Ihren Arbeitsplatz aufgeben – mit erheblichen
finanziellen Einbußen. Umso wichtiger ist daher ein Berufsunfähigkeitsschutz,
der die finanziellen Folgen Ihres Arbeitskraftverlustes ausgleichen
kann. Als Beamter benötigen Sie dabei jedoch besondere Versicherungsbedingungen,
die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Privater BU-Schutz für jeden ein Muss – auch für Beamte! Jeder 5. Arbeitnehmer scheidet inzwischen
aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus – vor allem psychische Erkrankungen
waren in den vergangenen Jahren immer häufiger die Ursache dafür.

Berufsunfähigkeit (BU) ist nicht Dienstunfähigkeit (DU). Beamte werden nicht „berufsunfähig“, sondern
„dienstunfähig“ geschrieben. Dienstunfähig ist z. B. ein Bundesbeamter, „wenn er aufgrund eines körperlichen
Gebrechens oder einer Schwäche der geistigen und körperlichen Kräfte dauerhaft nicht mehr in der
Lage ist, seinen Dienst zu tun”. Meist wird die Dienstunfähigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt.
Auf dieser Basis wird der Beamte dann je nach Status in den Ruhestand versetzt oder entlassen.

Sinkendes staatliches Versorgungsniveau bei DU. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand
versetzt werden, erhalten Sie keine Rente, sondern ein sogenanntes Ruhegehalt – allerdings haben
Sie darauf i. d. R. erst nach einer 5-jährigen Wartezeit einen Anspruch.

Konkret: Junge Beamte erhalten bei Eintritt der Dienstunfähigkeit in den ersten Berufsjahren kein Ruhegehalt!

Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr an und erreicht nach 40 Jahren 71,75 % des letzten ruhegehaltsfähigen
Gehalts – ein beachtliches Niveau, das jedoch meist erst kurz vor dem Pensionsalter erreicht wird. In der Zeit
davor ist die gesetzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit deutlich geringer und die Versorgungslücke
entsprechend groß.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Staatsfinanzen weiß zudem niemand, ob dieses hohe Niveau auch
zukünftig erhalten bleibt. 2010 wurde die Höhe des Ruhegehalts nach 40 Dienstjahren bereits von 75 % auf
jetzt 71,75 % abgesenkt!

Und: Sie müssen es in voller Höhe wie Arbeitslohn versteuern.

§ 44 Abs. 1 BBG: „Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn
er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung
seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann
der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines
Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine
Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfä hig wird.
Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach
Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich
hält, auch beobachten zu lassen.“

Maßgeschneiderter Schutz mit „Beamtenklausel“

Sorgen Sie deshalb mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vor,
die auch spezielle Regelungen für den Fall der Dienstunfähigkeit vorsieht!

Condor als einer der wenigen Anbieter mit spezieller „Beamtenklausel“

In Deutschland gibt es nur noch wenige Versicherer, die spezielle Bedingungen für Beamte in ihren BUTarifen
vorsehen – Condor ist einer davon:

Durch die in den Bedingungen verankerte „Beamtenklausel“
genießen Sie als Beamter auf Lebenszeit auch im Falle der Dienstunfähigkeit einen finanziellen Schutz
und profitieren zudem von einem schnellen und vereinfachten Prozedere im Leistungsfall. Sie brauchen
lediglich den Bescheid Ihres Dienstherrn einzureichen, aus dem hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen
Gründen in den Ruhestand versetzt worden sind, und uns das Gutachten des Amtsarztes vorzulegen.
Geht aus diesem ebenfalls hervor, dass Sie aus rein medizinischen Gründen in den Ruhestand versetzt
worden sind, so führen wir keine weiteren Untersuchungen durch und Sie erhalten schnell und unkompliziert
Ihre BU-Rente.

Ein weiterer Vorteil

Selbst wenn Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht Beamter auf Lebenszeit sind (z. B.
Beamter auf Probe, Referendar/-in) – kein Problem: Die spezielle „Beamtenklausel“ ist bei Condor grundsätzlich
in den Bedingungen enthalten. So können Sie diese auch noch später – sobald Sie zum Beamten
auf Lebenszeit ernannt werden – in Anspruch nehmen und müssen sie zwischendurch
nicht gesondert beantragen.

Die AU-Klausel von Condor – Rente auch ohne Dienstunfähigkeit

Die „Beamtenklausel“ ist also wichtig, reicht aber alleine nicht aus. Beispiel: Sie sind länger krankgeschrieben
(AU), aber trotzdem nicht dienstunfähig (DU). Oder: Sie können zwar nicht arbeiten, sind aber im Sinne der
Bedingungen nicht berufsunfähig und erhalten somit auch hier keine Leistung. Einer der häufigsten Gründe,
warum die BU-Rente nicht ausgezahlt wird, ist die „Nichterreichung des 50%igen BU-Grads“. Dieser ist normalerweise
erforderlich, um eine Leistung zu erhalten. Das heißt: Fast jeder dritte Kunde (28,28 %), der in
Deutschland einen Leistungsantrag stellt, erhält keine BU-Rente, weil er nicht zu 50 % berufsunfähig ist.
Viele Menschen scheuen genau aus diesem Grund den Abschluss einer BU-Versicherung.

Condor bietet daher eine besondere Regelung:
Die Comfort-BUZ kann Ihnen auch ohne nachgewiesene Berufsunfähigkeit und unabhängig von einem
50%igen BU-Grad eine Leistung auszahlen – nämlich bereits bei einer mindestens 6-monatigen Arbeitsunfähigkeit
(Krankschreibung, „Gelber Schein“).

BU-Rente auch bei beruflichem Tätigkeitsverbot aufgrund Infektion

Durch das viele Reisen über Europas Grenzen hinaus steigt auch die Verbreitung von Infektionen, die nicht
selten zu einem Berufsverbot in Deutschland führen. Anspruch auf eine Leistung vom BU-Versicherer
besteht deswegen jedoch nicht, denn dieser leistet in der Regel nur bei „Krankheit, Kräfteverfall oder
Körperverletzung“. So fällt also auch eine Infektion wie z. B. HIV nicht unter die BU-Definition, da Sie erst
beim Ausbrechen der daraus resultierenden Krankheit AIDS berufsunfähig würden. Im Falle einer Infektion
kann es also passieren, dass Sie ein Berufsverbot auferlegt bekommen und damit kein
Einkommen mehr erzielen – aber trotzdem keinen Anspruch auf eine BU-Rente haben!
Anders bei Condor: Hier erhalten Sie aufgrund der „Infektionsklausel“ die versicherte Rente,
sobald ein mindestens 6-monatiges Tätigkeitsverbot z. B. durch das Gesundheitsamt
vorliegt.

Und: Die Infektionsklausel gilt dabei auch für Beamte wie z. B. Lehrer.

Im Ergebnis haben Sie als Beamter neben dem gängigen
BU-Nachweis (50%iger BU-Grad) 3 Möglichkeiten, um
eine Leistung zu erhalten: die Beamtenklausel, die
AU-Klausel und die Infektionsklausel!

Die Plus-Punkte der Comfort-BUZ für Beamte

Maßgeschneiderte BU-Versicherung mit „Beamtenklausel“
Vereinfachter Nachweis für Beamte auf Lebenszeit mit der „Beamtenklausel“.
AU-Klausel – Leistungen auch ohne 50%ige Berufsunfähigkeit möglich
Die Condor Versicherung leistet unabhängig von einem BU-Grad bereits bei 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit.

Infektionsklausel – Leistungen auch ohne Krankheit möglich
Eine Infektion (z. B. HIV) ist keine Krankheit (das wäre AIDS). Sie fällt somit nicht unter den BU-Begriff – bei der ‚Condor schon, denn sie leistet auch bei einem 6-monatigem beruflichen  Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektion.

Keine eigene Nachprüfung im Leistungsfall
Die Condor Versicherung richtet sich bei einer Nachprüfung nach der Entscheidung Ihres Dienstherrn, d. h., solange Sie in den Ruhestand versetzt sind und keiner anderen, vergleichbaren Tätigkeit nachgehen, bekommen Sie Ihre BU-Rente.

Beitragsgarantie – keine Erhöhung der Tarifbeiträge durch Verzicht auf § 163 VVG
Condor garantiert Ihnen eine absolute Obergrenze der zu zahlenden Beiträge.

Klar geregelte Hinzuverdienstgrenzen im BU-Fall
Sie können in jedem Fall bis zu 80 % Ihres letzten Nettoeinkommens in einem anderen Beruf hinzuverdienen, ohne dass die Condor Versicherung Ihre BU-Renten-Zahlung einstellt.

„Echte“ Erhöhungsoption für eine nachhaltige BU-Renten-Höhe
Alle 5 Jahre können Sie grundsätzlich Ihre BURente erhöhen (insgesamt max. verdoppeln), um auch bei Gehaltssteigerungen einen angemessenen Schutz zu haben – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung!

Viele „Beamtenberufe“ bis Endalter 62 versicherbar!
Viele der gängigen Beamtenberufe wie z. B. Lehrer können bei der Condor bis zum Endalter 62 versichert werden.

Keine absolute Begrenzung der versicherbaren BU-Rente
Die Condor hat keine absolute Obergrenze der BURente vorgesehen. Je nach Höhe Ihres Einkommens ist demnach eine angemessene Rentenhöhe möglich (i. d. R. 2/3 vom Nettoeinkommen).

 

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