BU-Versicherung

BU-Schutz für Selbständige

Unterschiede einer BU-Versicherung bei Selbstständigen und abhängig Beschäftigten

Gerade wenn Sie aus einer Festanstellung in die Selbständigkeit gehen, ist bei der Absicherung gegen gesundheitliche Risiken leicht etwas zu übersehen. Bei einer abhängigen Beschäftigung ist zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur ein zusätzlicher Schutz. Wer selbständig ist, muss dagegen seinen Lebensstandard und sein Einkommen im Fall einer Erwerbsunfähigkeit grundsätzlich auch selbst absichern.

 

Bei Selbstständigkeit ist die BU-Versicherung noch wichtiger

Die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist ein wesentlicher Baustein bei der finanziellen Absicherung einer Sebstständigkeit. Sollten Sie als Selbständiger aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sein, ihren Beruf aufzugeben, entfällt Ihr gesamtes Einkommen aus Ihrer Tätigkeit, und nicht nur das. Gesundheitliche Probleme treten meist nicht plötzlich auf. Ihre Arbeitsleistung, und damit im Allgemeinen auch Ihr Einkommen, ist daher häufig schon vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit vermindert, sodass Sie nicht in der Lage sind, Rücklagen aufzubauen, oder bereits darauf zurückgreifen müssen. Für den Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen ist es dann ebenfalls zu spät, denn der schließt im Normalfall eine Gesundheitsprüfung ein. Wenn Sie als Existenzgründer jung und gesund sind, sollten Sie das Risiko nicht unterschätzen. Es trifft mehr als ein Viertel aller Beschäftigten (Studie zur Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit).

 

Weitere Unterschiede zwischen privater BU und gesetzlicher Vorsorge

Der Verlust der staatlichen Absicherung bei der Existenzgründung ist allerdings nicht unbedingt ein Nachteil. Sie bietet nur einen Minimalschutz und auch dieser wurde in der Vergangenheit immer weiter eingeschränkt. Die private Vorsorge können Sie flexibel an Ihre Situation anpassen und stehen damit im Ernstfall besser da. Ein wesentlicher Unterschied zeigt sich schon in der kleinen Abweichung bei der Bezeichnung. Die gesetzliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung schützt Sie überhaupt nur, wenn Sie zu gar keiner Art von Arbeit mehr fähig sind. Bei der BU-Versicherung erhalten Sie auch dann Ihre Rente, wenn Sie nur Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, andere Tätigkeiten aber sogar in unbeschränktem Umfang. Bei einzelnen BU-Angeboten enthalten die Bedingungen allerdings eine Klausel zur abstrakten Verweisung, die gerade diesen Unterschied kennzeichnet. Normalerweise können Sie bei einer privaten BU-Versicherung aber problemlos anderen Tätigkeiten nachgehen, wenn Sie Ihren Beruf aufgeben müssen, und sich damit gegebenenfalls Ihre BU-Rente weiter aufbessern. Auch die private BU-Versicherung tritt normalerweise ab einem BU-Grad von 50 Prozent ein. Aber hier gibt es ebenfalls Wahlmöglichkeiten. Manche Tarife beginnen zum Beispiel bereits bei 75 Prozent, leisten dann aber nur anteilsmäßig.

Welche Versicherungen für Selbstständige und Gründer noch essentiell sind, können Sie in diesem Beitrag im Unternehmerportal von Lexware nachlesen.

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