Was bedeutet „Grobe Fahrlässigkeit“ in der BU?

Grob Fahrlässig bei der BU

Grobe Fahrlässigkeit im Strassenverkehr könnte sein:

  • Telefonieren während der Fahrt
  • Das zu starke und plötzliche Ausweichen wegen Wild auf der Fahrbahn
  • Vorfahrt missachten
  • Eine rote Ampel überfahren
  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Überschreiten der Richtgeschwindigkeit (130 Km/h) auf der Autobahn bei erhöhtem Verkehrsaufkommen
  • Alkohol im Straßenverkehr
  • Falsche Bereifung (Sommerreifen bei Schneefall)
  • Defekte Beleuchtung
  • Essen / Trinken während der Fahrt
  • Küssen während der Fahrt

Diese Beispiele beruhen auf deutsche Gerichtsentscheidungen. Natürlich muss in einem konkreten Fall die gesamte Situation juristisch und versicherungstechnisch betrachtet werden.

Was bedeutet das für den Versicherungsschutz in der BU?

Wenn der Kunde durch ein grobfahrlässiges Delikt berufsunfähig wird und nicht den richtigen Anbieter gewählt hat, bekommt der Kunde womöglich nicht sofort eine Leistung. Nur 8 von 28 Anbietern einer selbstständigen BU bieten derzeit in Ihren BU Bedingungen die grobe Fahrlässigkeit an. (Quelle: M&M, Stand 20.06.2013)

    Anbieter mit grober Fahrlässigkeit in den Versicherungsbedingungen:

  • Alte Leipziger
  • Axa
  • Barmenia
  • HDI
  • LV1871
  • Stuttgarter
  • Swiss Life
  • WWK

    Anbieter ohne grober Fahrlässigkeit in den Versicherungsbedingungen:

  • Aachen Münchener
  • Allianz
  • Basler
  • Bayern Versicherung
  • Continentale Versicherung
  • Debeka
  • Dialog
  • Die Bayerische
  • ERGO Leben
  • Europa
  • Generali
  • Gothaer
  • Hanse Merkur
  • Heidelberger Leben
  • Iduna Leben
  • Interrisk
  • LVM
  • Nürnberger
  • Volkswohlbund
  • Württembergische

 

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