Das Hinweis und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft auch als Sonderwagnisdatei bekannt soll Betrugsfälle bei Versicherungen bekämpfen und vermeiden sowie Risikoprüfungen effizienter gestalten. Mit diesem System sollen alle Versicherten besser geschützt werden, denn Sie sind schlussendlich diejenigen die auch die Betrugsfälle bei Versicherungen mit finanzieren müssen. Der Schaden aufgrund Versicherungsbetrugs beläuft sich nach Auskunft des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) auf rund 4 Milliarden Euro jährlich.

Seit 1. April 2011 gibt es die neue und transparente Auskunftdatei HIS (Hinweis und Informationssytem). Es entspricht den Maßgaben des aktuellen Datenschutzgesetzes: „verbrauchernah und transparent“. Inhalte und Ausgestaltung entstanden in enger Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden.

Das neue HIS betreibt die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (IIRFP) in Baden-Baden. Das Unternehmen wurde eigens für den Betrieb der Auskunftei gegründet.

Wenn Sie Auskunft über sich selbst, also über Ihre Person, Ihr Auto oder Ihre Immobilie wünschen, welche Daten von Ihnen gespeichert wurden, haben Sie ein Recht auf Selbstauskunft.

Wie beantrage ich die Selbstauskunft?

Senden Sie einfach einen Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) an:

informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Abteilung Datenschutz
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden

  • Nachname und ggf. Geburtsname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift (keine Postfachanschrift)
  • Voranschriften der letzten 5 Jahre (erhöhen die Vollständigkeit der Selbstauskunft)

Bei KFZ Auskünften wird zusätzlich benötigt:

  • die Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrem Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum)
  • zusätzlich das Kfz-Kennzeichen
  • einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie des Fahrzeugscheins)

Für Immobilienauskünfte wird zusätzlich benötigt:

Für Auskünfte zu Immobilien muss die Eigentümerstellung mittels einer Kopie des Grundbuchauszuges nachgewiesen werden.

Kosten

Jede Person hat jährlich einmal das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft.

Weitere Selbstauskünfte können Entgelte verursachen wenn die nach § 34 Abs. 8 BDSG definierten Voraussetzungen erfüllt sind.

Kontaktformular

Für Terminanfragen oder sonstige Mitteilungen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Tel. 089-37418045

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