1. Echte Unabhängigkeit

Wir sind selbständige Finanz- und Versicherungsmakler. Per Gesetz weisen wir uns beim Erstgespräch auch als solche aus und heben uns ab vom

Versicherungsvertreter (vertritt genau eine Gesellschaft)

 Bankberater (vertritt meistens eine Gesellschaft, hauseigene Produkte werden in den Vordergrund gestellt)

Mehrfachagent (vertritt einige wenige Gesellschaften, die er oder ein Weisungsgeber ausgewählt hat, hierzu zählen auch angeblich unabhängige große Finanzvertriebe)

Der Makler im Gegensatz hierzu vertritt nahezu alle Gesellschaften am Markt. Er darf von Gesetzes wegen nicht an bestimmte Versicherer gebunden sein und wird in aller Regel im Rahmen eines Maklervertrages tätig. Die Bezahlung erfolgt in Form einer Courtage, die Teil der Versicherungsprämie ist und vom Versicherer an ihn gezahlt wird. Er kann alternativ eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen.

Die Vorteile für Sie

Viele Gesellschaften bieten Produkte in vielen Sparten an, sind jedoch nur in wenigen Bereichen kompetent oder gar führend. Als Makler wählen wir für Sie in jedem Bereich den richtigen Produktpartner (aus dem gesamten Marktangebot) aus.

Als Makler sind wir Ihnen und nicht einer Gesellschaft als Auftraggeber gegenüber verpflichtet und unterliegen deswegen keinen Umsatzvorgaben und Verkaufsdruck. Unser wirtschaftlicher Erfolg hängt von Ihrer langfristigen Zufriedenheit ab.

2. Umfassende Beratung

Auch wenn es um ein konkretes Thema geht, haben wir gleichzeitig immer Ihre Gesamtsituation im Blick, da die einzelnen Bereiche nicht voneinander isoliert betrachtet werden sollten. So lassen sich Fehlentscheidungen und Überschneidungen vermeiden.   Von der Haftpflicht über die Krankenversicherung bis hin zu Ihrem Depot, Ihrer Altersvorsorge und Immobilienfinanzierung – für sämtliche Themen ist eine ineinandergreifende Betreuung aus einer Hand sichergestellt.

3. Warum ein Maklervertrag?

In der Regel vertraut der Kunde dem Versicherungsmakler seine gesamten Versicherungsangelegenheiten an. Dies geschieht mit einem Maklervertrag, der die Pflichten und Vollmachten des Maklers genau regelt. Der Maklervertrag sollte unbedingt schriftlich geschlossen werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Der Makler kann dann im Auftrag des Kunden den Schriftwechsel mit den Versicherern führen, Policen kündigen und neue Verträge abschließen. Er kümmert sich um die Schadensregulierung und leitet oft auch die Prämien vom Kunden an den Versicherer weiter. Wichtig – Immer nach Absprache mit dem Kunden!

4. Unsere Dokumentation

Versicherungsvermittler sind seit 2008 zur Dokumentation und Beratung in Textform verpflichtet. Unsere Dokumentation erfüllt nicht nur die Mindestkriterien, sondern bildet den gesamten Beratungsverlauf ab. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Ihre Entscheidungsfindung jederzeit nachvollzogen werden kann.

5. Beratungsverlauf

 Erstes Gespräch – Aufnahme Wünsche und Ziele, Risikobereitschaft und Risikofähigkeit
Bestandsaufnahme (Lebenssituation, Vermögens- und Einkommensstruktur) Individuelle Bedarfsermittlung Maklerauftrag

 Zweites Gespräch – Planung Persönliche Finanzstrategie mit konkreten Schritten und konkreten Empfehlungen.

 Drittes Gespräch – Realisierung Abstimmung und Festlegung der konkreten Schritte und Umsetzung.

  • Dokumentation
  • Erfolgskontrolle
  • Regelmäßige Abstimmung bezüglich persönlicher und gesetzlicher Änderungen sowie kapitalmarktbedingter Änderungen und Optimierungsansätze.

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