Elektrofahrräder liegen im Trend. Egal ob jung oder alt. Aber Vorsicht. Beachten Sie die wichtigen Aspekte hinsichtlich Versicherung und Betriebserlaubnis. Bisher ist es so, dass es im deutschen Verkehrsrecht  keine Zweiräder mit Elektrounterstützung gibt. Daher ist immer noch teilweise umstritten, ob ein Fahrrad mit Tretunterstützung als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug gilt. Beim letzten Verkehrsgerichtstag im Januar diesen Jahres wurde der Gesetzgeber aufgefordert, Pedelecs mit Anfahrhilfe bis zu 6 km/h als Fahrräder einzustufen. Dagegen sollen Speedbikes (S-Pedelecs) mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h durch den Gesetzgeber als Kleinkraftrad eingeordnet werden.

Ein Pedelec („Pedal Electric Cycle“) ist ein Fahrrad mit akkubetriebener Elektromotorunterstützung:

  • Maximale Leistung 250 Watt
  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h
  • Elektromotor wird nur freigegeben, wenn der Fahrer in die Pedale tritt
  • Motorunterstüzung verringert sich progressiv mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit und schaltet sich i. d. R. ab 25 km/h von selbst ab
  • Gilt als Fahrrad
  • Es ist zulassungsfrei
  • Ein Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen
  • Jeder Radweg kann genutzt werden
  • Das Tragen eines Fahrradhelms wird dringed empfohlen

Dagegen ist das schnellere Sport-Pedelec eine Art Hybrid. Neben der Tretunterstützung bietet es auch einen „E-Bike-Modus“, der eine Beschleunigung über Daumengas oder einen Gasdrehgriff ermöglicht.

  • Maximale Leistung beträgt 500 Watt
  • Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h
  • Gilt bereits als Kraftfahrzeug
  • Eine Betriebserlaubnis ist erforderlich
  • Eine Fahrerlaubnis ist erforderlich (Mofa-Schein)
  • Versicherungskennzeichen ist Vorschrift
  • Radwege dürfen nicht benutzt werden
  • Es besteht Helmpflicht. Radhelme genügen nicht!

Das E-Bike ähnelt dem S-Pedelic. Es verfügt über einen Hilfsmotor, der ohne eigenes Treten beschleunigt. Die E-Bikes lassen sich in 3 Gruppen unterteilen:

  • E-Bike bis 20 km/h, maximale Leistung 500 Watt
  • E-Bike bis 25 km/h, maximale Leistung bis 1.000 Watt
  • E-Bike bis 45 km/h, maximale Leistung bis 4.000 Watt

E-Bikes zählen grundsätzlich zu den Kraftfahrzeugen. Folglich sind eine Betriebs- und Fahrerlaubnis sowie Versicherungskennzeichen erforderlich.

Für E-Bikes bis 20 km/h besteht keine Helmpflicht. Radwege dürfen bis 25 km/h genutzt werden, sofern diese für Mofas freigegeben sind.

Versicherungsschutz

Die nicht zulassungspflichtigen Pedelecs (bis 25 km/h) sind oft in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Fragen Sie bitte bei Ihrem Versicherer an und klären Sie ob explizieter Versicherungsschutz besteht. Im Nürnberger Privat-Haftpflicht-Schutz z. B. ist das Pedelec ausdrücklich mitversichert. In der Hausratversicherung werden diese oft wie Fahrräder behandelt. Auch hier empfehlen wir Ihnen mit Ihrer Versicherung dieses abzuklären.

Wichtig

Bei den meisten Versicherungen besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch S-Pedelecs und E-Bikes!

Bei weiteren Fragen oder Angeboten zum Versicherungsschutz für S-Pedelecs und E-Bikes wenden Sie sich bitte an uns mit Hilfe folgendem Kontaktformulars.

 

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